Aigner: Hochschulzusammenarbeit von Bund und Ländern erweitern
Geschrieben am 20-06-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Verhandlungen zur Föderalismusreform erklärt die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB:
Am Ende der Föderalismusverhandlungen müssen Rahmenbedingungen für ein modernes Hochschul- und Bildungssystem stehen.
Erstes Element sind strategische Partnerschaften und Initiativen von Bund und Ländern, wie der geplante und dringend notwendige Hochschulpakt. Solche Vorhaben müssen auf einer verfassungsrechtlich sauberen Grundlage stehen. Am besten wäre dies durch eine Modifizierung des Artikels 91 b zu erreichen, mit der klargestellt wird, dass Bund und Länder bei der Förderung von Vorhaben der Wissenschaft an Hochschulen zusammenarbeiten können. Die Auswertung der Parlamentarischen Anhörung am 29. Mai 2006 hat gezeigt, dass eine strikte Trennung von Wissenschaft und Forschung von der Gesamtentwicklung der Hochschulen kaum möglich ist.
Zweitens muss die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes für einen Modernisierungsschub genutzt werden. Die Länder dürfen das Hochschulrahmengesetz nicht einfach ersetzen. Die Devise heißt Freiheit für die Hochschulen, also weg mit Regulierung und Dienstrechtszwängen. Die Föderalismusreform schafft Raum für einen produktiven Wettbewerb um ein zukunftsweisendes Hochschulrecht.
Drittens darf die Zusammenarbeit in der Forschung nicht nur auf dem Papier stehen bleiben, sondern muss ausgefüllt werden. Die Länder dürfen sich nicht auf die Hochschullehre zurückziehen, sondern müssen ihren Teil zur Erfüllung des 3-Prozent-Ziels Forschung und Entwicklung am BIP (Bruttoinlandsprodukt) erbringen.
Viertens ist auch die Neuregelung des Hochschulbaus zukunftsweisend. Es bedarf keines abgestimmten Verfahrens aller 16 Länder für die Sanierung einer Mensa. Allerdings sollten sich die Länder verpflichten, nicht nur den ihnen zweckgebunden überwiesenen Bundesanteil der Hochschulbauförderung zu investieren, sondern auch ihre bisherigen Kofinanzierungsmittel weiterhin aufzubringen. Der Gesamtplafonds muss mindestens gehalten werden.
Fünftens sind die Klarstellungen im Schulbereich richtig. Die Schulpolitik ist und bleibt rechtliche Domäne der Länder und sie muss damit auch finanziell von diesen allein verantwortet werden. Die vorgesehene Neuregelung (keine Finanzhilfen ohne rechtliche Zuständigkeit) muss bleiben. Sie ist kein Kooperations-, sondern ein Korruptionsverbot. Dass dies richtig ist, hat nicht zuletzt die Kritik des Bundesrechnungshofs am Ganztagsschulprogramm gezeigt.
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