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Aigner: Hochschulzusammenarbeit von Bund und Ländern erweitern

Geschrieben am 20-06-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Verhandlungen zur Föderalismusreform
erklärt die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB:

Am Ende der Föderalismusverhandlungen müssen Rahmenbedingungen für
ein modernes Hochschul- und Bildungssystem stehen.

Erstes Element sind strategische Partnerschaften und Initiativen
von Bund und Ländern, wie der geplante und dringend notwendige
Hochschulpakt. Solche Vorhaben müssen auf einer verfassungsrechtlich
sauberen Grundlage stehen. Am besten wäre dies durch eine
Modifizierung des Artikels 91 b zu erreichen, mit der klargestellt
wird, dass Bund und Länder bei der Förderung von Vorhaben der
Wissenschaft an Hochschulen zusammenarbeiten können. Die Auswertung
der Parlamentarischen Anhörung am 29. Mai 2006 hat gezeigt, dass eine
strikte Trennung von Wissenschaft und Forschung von der
Gesamtentwicklung der Hochschulen kaum möglich ist.

Zweitens muss die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes für
einen Modernisierungsschub genutzt werden. Die Länder dürfen das
Hochschulrahmengesetz nicht einfach ersetzen. Die Devise heißt
Freiheit für die Hochschulen, also weg mit Regulierung und
Dienstrechtszwängen. Die Föderalismusreform schafft Raum für einen
produktiven Wettbewerb um ein zukunftsweisendes Hochschulrecht.

Drittens darf die Zusammenarbeit in der Forschung nicht nur auf
dem Papier stehen bleiben, sondern muss ausgefüllt werden. Die Länder
dürfen sich nicht auf die Hochschullehre zurückziehen, sondern müssen
ihren Teil zur Erfüllung des 3-Prozent-Ziels Forschung und
Entwicklung am BIP (Bruttoinlandsprodukt) erbringen.

Viertens ist auch die Neuregelung des Hochschulbaus
zukunftsweisend. Es bedarf keines abgestimmten Verfahrens aller 16
Länder für die Sanierung einer Mensa. Allerdings sollten sich die
Länder verpflichten, nicht nur den ihnen zweckgebunden überwiesenen
Bundesanteil der Hochschulbauförderung zu investieren, sondern auch
ihre bisherigen Kofinanzierungsmittel weiterhin aufzubringen. Der
Gesamtplafonds muss mindestens gehalten werden.

Fünftens sind die Klarstellungen im Schulbereich richtig. Die
Schulpolitik ist und bleibt rechtliche Domäne der Länder und sie muss
damit auch finanziell von diesen allein verantwortet werden. Die
vorgesehene Neuregelung (keine Finanzhilfen ohne rechtliche
Zuständigkeit) muss bleiben. Sie ist kein Kooperations-, sondern ein
Korruptionsverbot. Dass dies richtig ist, hat nicht zuletzt die
Kritik des Bundesrechnungshofs am Ganztagsschulprogramm gezeigt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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