MdB Barbara Höll: Unternehmensteuerreform verschärft den Unterschied zwischen Arm und Reich
Geschrieben am 20-06-2006 |
Berlin (ots) - Barbara Höll, steuerpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., übt scharfe Kritik an den Plänen des Finanzministers im Zuge der Unternehmensteuerreform die Körperschaftssteuer zu halbieren und Einnahmeausfälle von mindestens 8 Milliarden Euro zu provozieren. "Der Finanzminister schreckt nicht davor zurück, mit dem Sparsoll der Bürger seine Unternehmensteuerreform zu finanzieren. Mit seinen Plänen zur Steuersenkung für Unternehmen geht er inzwischen weit über die Forderungen der Wirtschaftsverbände hinaus."
Peer Steinbrück hat sich vom Vorhaben einer aufkommensneutralen Unternehmenssteuerreform verabschiedet. Einnahmeausfälle des Staates werden nur teilweise durch eine breitere Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer ausgeglichen. Es verbleibt eine Nettoentlastung der Unternehmen von 8 Milliarden Euro. Der Bevölkerung hingegen werden tiefe Einschnitte im Sozialsystem und die größte Mehrwertsteuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik zugemutet.
"Ohne veränderte Bemessungsgrundlage ist die Senkung der nominalen Steuersätze der falsche Weg, denn schon heute zahlen international tätige Konzerne nur geschätzte 15 Prozent der Gewinne in Form von Steuern an den Staat. Unternehmen die in Deutschland Erträge realisieren sollen sich auch entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen" erklärt Barbara Höll. Um dies zu erreichen müsste nach ihrer Ansicht die Gewinnermittlung so erfolgen, dass sie die tatsächliche, objektive Ertragskraft der Unternehmen erfasst. Steuerbefreiungstatbestände und Gestaltungsmöglichkeiten die zur Diskrepanz zwischen nominaler und effektiver Steuerbelastung führen gehören abgeschafft. Notwendige Maßnahmen dafür sind zum Beispiel Gewinne aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen wieder zu besteuern, unversteuerte Erträge in Form stiller Reserven aufzudecken und die Verlagerung der Bemessungsgrundlage ins Ausland zu verhindern, die über konzerninterne Verrechnungspreise und durch die Zahlung von Schuldzinsen und Lizenzgebühren an verbundene Unternehmen erfolgt.
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