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Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen / Gesetzliche Krankenkassen legen Studie zu den Auswirkungen befundbezogener Festzuschüsse vor

Geschrieben am 02-03-2006

Bonn (ots) -

Zahnersatz-Festzuschuss-System verteuert Zahnersatz

Versichertenbefragung dokumentiert Beratungsbedarf der Patienten

Das Festzuschuss-System bei Zahnersatzleistungen, das seit Januar
2005 für gesetzlich Krankenversicherte gilt, hat dazu geführt, dass
Zahnärzte vermehrt Leistungen privat abrechnen. Dadurch wird
Zahnersatzversorgung für Patienten teurer und Patienten verzichten
auf Zahnersatzversorgung . Dies belegt eine heute von den
Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen vorgelegte Studie.
Sie wurde bei der "Planungsgruppe M+M AG" in Hamburg in Auftrag
gegeben, um die Auswirkungen des 2005 eingeführten so genannten
befundorientierten Festzuschuss-Systems zu untersuchen.

Während die Kassenzuschüsse pro Leistungsfall nahezu unverändert
blieben, stieg der Pri-vatanteil deutlich. Er hat in 2005
mittlerweile einen Anteil von 62 Prozent an den zahnärztlichen
Honoraren erreicht.

Die Kostensteigerungen für die Patienten sind auch eine Folge der
Ausgrenzung bestimmter zahnärztlicher Brücken- und
Kombinationsversorgungen aus der Abrechnung nach Kassenpreisen. Wo
z. B. die neuen Richtlinien als Kassenleistungen nur noch
herausnehmbaren Zahnersatz vorsehen, bekommt der Zahnarzt seit 2005
die Möglichkeit, festsitzenden Zahnersatz (Brücken) nach den höheren
Privatsätzen abzurechnen. Diese Entwicklung trägt offensichtlich zur
Zurückhaltung der Versicherten bei. Dadurch droht nach Ansicht der
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen eine Verschlechterung
der Zahngesundheit, wenn Patienten langfristig auf medizinisch
notwendige Zahnersatzmassnahmen verzichten sollten.

Als Folge dieser Effekte ist das Versorgungsniveau im Jahr 2005
gesunken. Dies war weder vom Gesetzgeber noch den Krankenkassen
beabsichtigt, weil man davon ausgegangen war, dass mehr Patienten die
Versorgung mit neuen Leistungen wählen, die bisher nicht zum
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehörten und die 2005
erstmals bezuschusst werden konnten.

Insgesamt führte das Festzuschuss-System aufgrund des Verzichts
der Patienten auf Zahnersatzversorgung zu einem Rückgang der Ausgaben
der gesetzlichen Krankenkassen in den ersten drei Quartalen 2005 um
884,41 Mio. Euro (-33 Prozent) bei Gesamtausgaben von 1.799,10 Mio.
Euro (Jan. bis Sept. 2004: 2.683,51 Mio. Euro). Die Ausgaben der
Krankenkassen für Zahnersatz (einschließlich Zahntechnik) sind
dagegen pro Leistungsfall weitgehend gleich geblieben. Sie lagen im
Jahre 2004 pro zahnersetzende Versorgung bei 642,02 Euro. Nach
Umstellung auf das Festzuschuss-System leisteten die Kassen pro
zahnersetzende Versorgung Festzuschüsse von durchschnittlich 638,71
Euro. Damit entspricht die Umstellung auf die befundorientierten
Festzuschüsse hinsichtlich der Kassenausgaben pro Fall dem Auftrag
des Gesetzgebers, die bisherige prozentuale Bezuschussung ohne
Kürzungen in das neue System zu überführen.

Nach den Ergebnissen der Studie ist es nach Auffassung der Kassen
im Interesse der Zahngesundheit notwendig, dass der Gesetzgeber den
Kassen die Möglichkeit gibt, die jetzt nur zu den Sätzen der
privatzahnärztlichen Gebührenordnung erhältlichen Leistungen für die
Patienten günstiger einzukaufen. Alternativ empfehlen die Kassen, den
GOZ-Steigerungsfaktor für prothetische Leistungen bei GKV
Versicherten zu begrenzen. Dann könne das Festzuschuss-System
tatsächlich für alle Versicherten, unabhängig von der jeweiligen
Finanzkraft, zu mehr Wahlfreiheit führen und so zur Beibehaltung
einer guten Zahngesundheit der gesamten Bevölkerung beitragen. Die
Spitzenverbände fordern den Gesetzgeber außerdem auf, den
gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit einzuräumen, die
kompletten Abrechnungen der Zahnärzte für die Versicherten prüfen zu
dürfen.

Versichertenbefragung dokumentiert Beratungs- und
Unterstützungsbedarf der Patienten

Ergänzend zur Auswertung der Heil- und Kostenpläne wurde von den
gesetzlichen Krankenkassen im Januar 2006 eine Versichertenbefragung
durchgeführt. An dieser nahmen von 1.921 Befragten 91,8 Prozent teil.
Die Befragung zeigt, dass die Versicherten auf die Unterstützung und
die Beratungsangebote ihrer Krankenkasse setzen: So antworteten auf
die Frage: "Haben Sie sich bei Ihrer Krankenkasse zu den Heil- und
Kostenplänen beraten lassen?" 15 Prozent der Befragten mit "Ja".
Zudem begrüßten 80 Prozent der Befragten ein Beratungsangebot ihrer
Krankenkasse.

Mit den Informationen ihres Zahnarztes zeigten sich rund 82
Prozent der Befragten zufrieden. Als Gründe, warum sie sich nicht für
eine preiswertere Regelversorgung entschieden hatten, nannten über 90
Prozent der Befragten ästhetische oder zahnmedizinische Gründe. Etwa
drei Viertel der Befragten sprachen sich dafür aus, dass die
Krankenkassen auch die Zahnarztrechnungen erhalten sollten, um sie
prüfen zu können.

Die Studie steht im Internet unter: www.gkv.info

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8697
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
AOK-Bundesverband
Pressestelle
Udo Barske
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon: 0228 843-309
Fax: 0228 843-507
email: presse@bv.aok.de
homepage: www.aok-bv.de


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