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Wintereinbruch in Deutschland / Schnee schippen ist für Hausbesitzer Pflichtsache

Geschrieben am 07-01-2009

Köln (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

So kalt wie in diesen Tagen war es in Deutschland schon ewig nicht
mehr. Besonders der Schnee sorgt bei Kindern und Erwachsenen für viel
Freude. Weniger schön ist es, in aller Frühe aufzustehen, um den
Gehweg von Neuschnee und Eis zu befreien. Dazu sind Hausbesitzer
allerdings laut Gesetz verpflichtet. Wenn ein Passant auf dem
spiegelglatten Gehweg stürzt und sich ein Bein bricht, kann das den
Verantwortlichen teuer zu stehen kommen.

Nachts muss nicht geräumt werden

Wie häufig der Gehweg geräumt werden muss, ist in den
Winterdienstsatzungen der Städte und Gemeinden festgelegt. Achtung:
Streusalze sind aus Gründen des Umweltschutzes vielerorts ganz oder
teilweise verboten! Normalerweise müssen die Gehwege werktags ab
sieben oder acht Uhr, sonn- und feiertags ab zehn Uhr geräumt werden.
Die Streu- und Schneeräumpflicht gilt bis zum Ende des so genannten
allgemeinen Tagesverkehrs. Je nach Lage ist das zwischen acht und
zehn Uhr abends. Tagsüber ist der Hausbesitzer verpflichtet, den
Gehweg bei Dauerschnee mehrmals zu räumen. Nachts muss aber niemand
in die Kälte hinaus, um Schnee zu schippen.

Auch Mieter können in der Pflicht stehen

Wer ein Haus vermietet, kann die Streupflicht an die Mieter
übertragen. Allerdings nur dann, wenn dies im Mietvertrag
ausdrücklich vermerkt ist. Und selbst dann muss er kontrollieren, ob
die Mieter der Streupflicht nachkommen. Passiert trotz aller Sorgfalt
doch etwas, ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Der
Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung, der Vermieter eine
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Sie übernehmen im
Haftungsfall zum Beispiel Schadenersatz- oder
Schmerzensgeldforderungen des Geschädigten.

Weitere Informationen für Kunden:
AXA Customer Care GmbH
Tel.: 0 18 03 / 55 66 22 *
Fax: 0221 / 1 48 - 2 05 13
E-Mail: service@axa.de

AXA Konzern im Internet: www.AXA.de

* 9 ct je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abw.
Mobilfunktarif

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


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