LVZ: "Deutschlandsfonds" soll Unternehmen zu deutlichen Einschränkungen der Managementbezüge verpflichten / 5 Milliarden Euro Bundesrisiko
Geschrieben am 09-01-2009 |
Leipzig (ots) - Unternehmen, die den von der großen Koalition geplanten "Deutschlandfonds" in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Firmen-Rettung bei Vorlage eines "tragfähigen Geschäftsmodells" in Anspruch nehmen wollen, müssen sich im Gegenzug zu einer drastischen Einschränkung ihrer "Ausschüttungs- und Vergütungsregelungen" im Management verpflichten. Das ist, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe), Teil des Schutzschirm-Plans, wie ihn Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt planen. Unter Berufung auf entsprechende Abstimmungspapiere der beteiligten Regierungsstellen heißt es, diese Einschränkung der Managementbezüge sei zwingend.
Der zu gründende Lenkungsausschuss, dem Vertreter von Wirtschafts- und Finanzministerium, der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie beratende Vertreter der Finanzwirtschaft angehören sollen, könne darüber hinaus ergänzend "seine Zusagen mit Auflagen versehen". Nach Ansicht von CSU-Chef Horst Seehofer könne "in Einzelfällen" der Staat sich dabei auch direkt bei Unternehmen engagieren, dies schließe entsprechende abgestimmte Unternehmenshandlungen dann mit ein. Weder er noch das beteiligte CSU-geführte Bundeswirtschaftsministerium sehe dabei "ideologische Probleme", wurde gegenüber der Zeitung betont. Wichtig sei nur, dass man "vorbeugend" jetzt eine Grundsatzlösung für die Realwirtschaft treffe, die nicht nur für ein Unternehmen oder für eine Branche greife und die auch Großunternehmen die Chance zur ergänzenden Finanzierungshilfe eröffne. Man wolle keinesfalls "ständig neue Sondergesetze", sagte Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) gegenüber der Zeitung.
Nach Ansicht der beteiligten Regierungsstellen und als Ergebnis der laufenden Arbeitsgruppengespräche ergebe sich für den Staat aus dem Rettungsschirm für die Realwirtschaft ein direkter Risikobeitrag von fünf Prozent, also fünf Milliarden Euro, für den sich die Notwendigkeit der Haushaltsvorsorge ergebe.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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