Klares Signal, Tipico Ltd. wird als Europäischer Sportwettanbieter vor einem deutschen Gericht zugelassen
Geschrieben am 21-06-2006 |
Frankfurt am Main (ots) -
Tipico Sportwetten feiert weiteren Erfolg.
Erstmals wurde die Tipico Ltd. als ausländischer Sportwettanbieter vor einem deutschen Gericht anerkannt und zugelassen. Das Verwaltungsgericht Minden hat laut Beschluss vom 9.06.2006 (3L 295/06) erneut die Klage gegen die Schließung eines privaten Wettunternehmens abgeschmettert. Die Richter orientierten sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass WestLotto und Oddset ab sofort das Wettangebot nicht erweitern und keine Werbung, die über sachliche Informationen hinausgeht, sowie keine expansive Vermarktung der Wetten betreiben darf und umgehend aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären hat.
Das Gericht bezweifelte zu recht, dass WestLotto und Oddset diese Auflagen bereits erfüllt. Das Gericht dokumentierte zahlreiche Verstöße von Oddset gegen das Werbeverbot und führt in seiner Begründung dazu aus: "Es ist angesichts des tatsächlichen oben dargelegten Verhaltens von WestLotto und Oddset auch nicht erkennbar, weshalb von einer privaten Sportwette eine größere Gefährdung als von einer staatlich veranstalteten Wette ausgehen sollte". Eine Untersagungsverfügung könne nur verhängt werden, wenn "konkrete, über den vermeintlichen Rechtsverstoß hinausgehende Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit" erkennbar seien. "Derartige konkrete Gefahren, die von der Antragstellerin (Tipico Ltd.) ausgehen, sind nicht dargetan und nicht ersichtlich."
Darüber hinaus begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass es sehr zweifelhaft sei, "ob die dem nationalen Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangsfrist auf Grund des Anwendungsvorrangs des Europarechts überhaupt anwendbar ist. Die gegenwärtige Rechtslage verstößt [...] gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV) und gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV) [...]. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde der Anwendungsvorrang gegenüber nationalem, einfachen Recht schon vor langem ausnahmslos anerkannt".
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Gericht die Antragsbefugnis seitens Tipico Ltd. ohne jede Einschränkung anerkannt hat. (Der vollständige Beschluss des VG Minden vom 9. Juni 2006 ist auf www.tipico.com/pr abrufbar). Deutschland zähle zu den stärksten Verfechtern eines gemeinsamen Europas, und das Bekenntnis zu Europa habe bei allen Politikern oberste Priorität. Vor diesem Hintergrund sei das so vehemente Ignorieren des EU-Vertrages in Sachen Sportwetten durch die Bundesländer nicht länger zu halten. Und wie heute bekannt wurde, das sich auch die CDU-Fraktion Niedersachsens gegen ein völliges Verbot privater Sportwetten ausspricht und für eine "regulierte Liberalisierung" ist für die Tipico Ltd. sehr positiv.
Die Tipico Ltd. appelliert an die Ministerpräsidenten, das Gesprächsangebot der Tipico Ltd. durch den Verband zu nutzen. Bei all den juristischen Auseinandersetzungen geht es auch um die wirtschaftlichen Folgen der angedrohten Schließungen der privaten Wettvermittlungsbüros in Deutschland. Viele der Betreiber von Wettvermittlungsbüros haben in den vergangen Jahren viel Geld in ihre Unternehmen investiert und seriöse Arbeit geleistet. Die Betreiber mit Ihren Mitarbeitern ( bei Tipico Ltd. sind es alleine schon 2000) werden so auf einen Schlag in den Ruin getrieben und auf die Straße gesetzt.
Tipico Deutschland ist ein Dienstleistungsunternehmen des internationalen Wettunternehmens Tipico Co. Ltd, 4 Valley Towers, Valley Road, Birkirkara, Malta,
Originaltext: Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61815 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61815.rss2
Kontakt: Stefan Meurer Geschäftsführer Tel. 069/ 25 62 278-0 Fax: 069/ 25 62 278 20 E-Mail: vertrieb@tipico.com
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