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Datenschutznovelle: DDV warnt Bundesrats-Ausschüsse vor Schäden für die Wirtschaft

Geschrieben am 16-01-2009

Wiesbaden (ots) - Der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV hat dem
heute tagenden Agrarausschuss im Bundesrat eine Stellungnahme zum
Regierungsentwurf vom 10. Dezember 2008 bezüglich des Gesetzes zur
Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung
datenschutzrechtlicher Vorschriften zukommen lassen. Dieser Entwurf
wird auch den anderen mit der Novellierung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) befassten Bundesrats-Ausschüssen
zugesendet, die im Vorfeld der Plenumssitzung des Bundesrats im
nächsten Monat tagen. Das Plenum wird voraussichtlich am 13. Februar
über die Novellierung beraten.

In seiner Stellungnahme wendet sich der DDV entschieden gegen den
Regierungsentwurf, weil dieser weit über eine Reaktion auf die
Datenschutzskandale der vergangenen Monate hinausgeht. So wird neben
der strengeren Regulierung des Datenhandels auch die Abschaffung des
sogenannten "Listenprivilegs" (Erlaubnis der Übermittlung von
Adresslisten für werbliche Zwecke, solange der Empfänger nicht
widersprochen hat) vorgeschlagen. Außerdem will die Bundesregierung
neben dem Datenhandel auch jede andere Verarbeitung und Nutzung zu
Werbezwecken strenger regulieren, ohne dass hierfür ein Anlass
erkennbar ist. Vorgeschlagen werde ein faktisches Verbot der direkten
postalischen Ansprache potentieller Neukunden, da nach dem
Regierungsentwurf künftig das heute bestehende Recht entfalle, eigene
Kundenadressen für die Werbung Dritter zu verwenden. Dieses Recht, so
der DDV, ermögliche die heute weit verbreitete Kooperation zwischen
Unternehmen bei der Bewerbung von potentiellen Neukunden.

Laut Regierungsentwurf soll künftig bekanntlich die Werbung für
Dritte nur mit Einwilligung der potentiellen Kunden erlaubt sein. In
der Praxis scheitere die Einholung von Einwilligungen aber regelmäßig
an formalen und rechtlichen Hindernissen, die der Regierungsentwurf
nun noch verschärfen wolle. Wenn Werbungtreibende nur potentiell
interessierte Personen ansprechen wollten und kein Handel mit Daten
stattfinde, so der DDV, sei die Einholungen von Einwilligungen eine
übertrieben formale Hürde.

Der DDV betont einmal mehr, statt einem formalen
Einwilligungserfordernis biete das heute bestehende Rechte für die
Beworbenen bereits Schutz auf höchstem Niveau. Die Widerspruchslösung
funktioniere und werde durch die "Robinsonliste" des DDV ergänzt, in
der pauschale Werbewidersprüche eingetragen werden könnten.

Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog
im DDV: "Eine schärfere Regulierung ist nicht notwendig. Die jetzt
vorgeschlagenen Verschärfungen werden der Wirtschaft erheblichen
Schaden zufügen und Arbeitsplätze vernichten.Die Vorschläge der
Bundesregierung sind deshalb schlicht unverhältnismäßig und in der
gegenwärtigen Wirtschaftslage töricht."

Die Stellungnahme kann auf der DDV-Website unter www.ddv.de
heruntergeladen werden.

Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von
Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände
der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2

Pressekontakt:
Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon:
06192/2067263, 0151 / 23018105, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de


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