Datenschutznovelle: DDV warnt Bundesrats-Ausschüsse vor Schäden für die Wirtschaft
Geschrieben am 16-01-2009 |
Wiesbaden (ots) - Der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV hat dem heute tagenden Agrarausschuss im Bundesrat eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf vom 10. Dezember 2008 bezüglich des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften zukommen lassen. Dieser Entwurf wird auch den anderen mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) befassten Bundesrats-Ausschüssen zugesendet, die im Vorfeld der Plenumssitzung des Bundesrats im nächsten Monat tagen. Das Plenum wird voraussichtlich am 13. Februar über die Novellierung beraten.
In seiner Stellungnahme wendet sich der DDV entschieden gegen den Regierungsentwurf, weil dieser weit über eine Reaktion auf die Datenschutzskandale der vergangenen Monate hinausgeht. So wird neben der strengeren Regulierung des Datenhandels auch die Abschaffung des sogenannten "Listenprivilegs" (Erlaubnis der Übermittlung von Adresslisten für werbliche Zwecke, solange der Empfänger nicht widersprochen hat) vorgeschlagen. Außerdem will die Bundesregierung neben dem Datenhandel auch jede andere Verarbeitung und Nutzung zu Werbezwecken strenger regulieren, ohne dass hierfür ein Anlass erkennbar ist. Vorgeschlagen werde ein faktisches Verbot der direkten postalischen Ansprache potentieller Neukunden, da nach dem Regierungsentwurf künftig das heute bestehende Recht entfalle, eigene Kundenadressen für die Werbung Dritter zu verwenden. Dieses Recht, so der DDV, ermögliche die heute weit verbreitete Kooperation zwischen Unternehmen bei der Bewerbung von potentiellen Neukunden.
Laut Regierungsentwurf soll künftig bekanntlich die Werbung für Dritte nur mit Einwilligung der potentiellen Kunden erlaubt sein. In der Praxis scheitere die Einholung von Einwilligungen aber regelmäßig an formalen und rechtlichen Hindernissen, die der Regierungsentwurf nun noch verschärfen wolle. Wenn Werbungtreibende nur potentiell interessierte Personen ansprechen wollten und kein Handel mit Daten stattfinde, so der DDV, sei die Einholungen von Einwilligungen eine übertrieben formale Hürde.
Der DDV betont einmal mehr, statt einem formalen Einwilligungserfordernis biete das heute bestehende Rechte für die Beworbenen bereits Schutz auf höchstem Niveau. Die Widerspruchslösung funktioniere und werde durch die "Robinsonliste" des DDV ergänzt, in der pauschale Werbewidersprüche eingetragen werden könnten.
Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: "Eine schärfere Regulierung ist nicht notwendig. Die jetzt vorgeschlagenen Verschärfungen werden der Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen und Arbeitsplätze vernichten.Die Vorschläge der Bundesregierung sind deshalb schlicht unverhältnismäßig und in der gegenwärtigen Wirtschaftslage töricht."
Die Stellungnahme kann auf der DDV-Website unter www.ddv.de heruntergeladen werden.
Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2
Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06192/2067263, 0151 / 23018105, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de
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