Atomendlager Asse im Bundestag. Novelle des Atomgesetzes muss Rückholung des Strahlenabfalls ermöglichen
Geschrieben am 20-01-2009 |
Berlin (ots) - Wegen der Sicherheitsrisiken im Atommülllager Asse II hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom Bundestag Nachbesserungen an der morgen zur Beratung anstehenden 10. Atomgesetznovelle gefordert. Der Umweltverband befürworte zwar, dass Asse II mit der Novelle in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) übergehe und die Schließung der maroden Atommüllkippe entsprechend dem Atomgesetz über einen Planfeststellungsbeschluss erfolgen solle. Der Schließung der Asse müsse jedoch zwingend ein wissenschaftlich seriöser und umfassender Vergleich aller dafür möglichen Optionen vorangehen.
Die brisante Lage in dem früheren Salzbergwerk mit der Gefahr einstürzender Decken und des Risikos eines Freiwerdens von Radioaktivität aus dann wahrscheinlich beschädigten Fässern könne die Bergung zumindest eines Teils des Atommülls erfordern. Damit dies auch möglich und gesichert sei, müsse eine Prüfung der Rückholbarkeit gesetzlich festgeschrieben werden. "In die Untersuchung der Möglichkeiten, wie nun zu verfahren ist, muss deshalb die Option einer vollständigen Rückholung des Strahlenabfalls einbezogen werden", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
Nicht akzeptabel sei, wenn bei der Schließung des unterirdischen Atommülllagers Asse II die kostengünstigste oder vermeintlich einfachste Option gewählt werde. Entscheidungen, wie die Schließung der Asse zu erfolgen habe, müssten vor allem im Hinblick auf die Langzeitsicherheit den gleichen Kriterien folgen wie sie bei der Genehmigung von Atomendlagern vorgeschrieben seien.
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