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Oddset begrüßt klares Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)

Geschrieben am 22-06-2006

München (ots) -

- BVerwG: Keine bundesweite Gültigkeit der so genannten
DDR-Lizenzen für Sportwetten

- Oddset ist einziger bundesweit legal tätiger Sportwettenanbieter

- Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung
Bayern: "Endlich ist höchstrichterlich geklärt, dass Oddset der
einzige Anbieter von Sportwetten ist, der bundesweit legal
agieren darf, und dass die so genannten DDR-Lizenzen nicht
uneingeschränkt gelten."

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.06.2006
festgestellt, dass die so genannten DDR-Lizenzen, auf die sich
Sportwettenanbieter wie Sportwetten Gera und betandwin berufen, nicht
bundesweit gültig sind. Die Inhaber der DDR-Lizenzen, die 1990 von
Gewerbeämtern der ehemaligen DDR erteilt wurden, hatten bislang
argumentiert, dass Artikel 19 des Einigungsvertrages zu einer
Ausdehnung des Geltungsbereiches ihrer Lizenzen auf das gesamte
Bundesgebiet führt. Mit dem Urteil steht fest, dass dies nicht der
Fall ist.

Lediglich der staatliche Anbieter Oddset, eine Kooperation der 16
Lotto- und Totogesellschaften, darf nach diesem Urteil bundesweit
Sportwetten anbieten.

Das BVerwG folgt damit offensichtlich der Argumentation des
Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung vom 28.03.2006
betont hat, dass alle privaten Sportwettenanbieter in Deutschland
weiterhin als verboten angesehen werden dürfen. Zudem hat das
Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass die Bekämpfung von
Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien
von Sportwettenangeboten sein müssen.

Oddset betreibt sein Angebot als Reaktion auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts nur noch unter strikter Beachtung der vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien. Die reservierten
Bandenwerbeflächen zur Fußball-Weltmeisterschaft wurden kostenlos den
SOS-Kinderdörfern zur Verfügung gestellt.

"Jetzt ist es Aufgabe der Ordnungsbehörden, im Sinne des
Bundesverfassungsgerichts weiterhin konsequent gegen die privaten
Sportwettenanbieter vorzugehen. Es kann nicht sein, dass Oddset als
staatlicher Anbieter seine Werbemaßnahmen nahezu gänzlich einstellt,
während die privaten Unternehmen den Markt mit aggressiver Werbung
erobern. Das war nicht das Ziel der Karlsruher Richter" sagte Erwin
Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und
Federführer bei Oddset.

"Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist klar, dass
Oddset der einzige Anbieter von Sportwetten ist, der bundesweit legal
agieren darf. Alle anderen Wettangebote verstoßen damit gegen das
Strafgesetzbuch und sind somit strafbar. Das heißt auch, dass die
Werbung für solche Anbieter in TV oder Printmedien nicht erlaubt
ist".

Dieser Argumentation ist auch das Landgericht Hamburg gefolgt. Es
hat dem Sender RTL durch einstweilige Verfügung vom 14.06.06 (Az. 315
O 484/06) verboten, weiterhin Werbespots für den Sportwettenanbieter
"starbet" und andere in Deutschland nicht erlaubte Sportwetten zu
schalten.

Auch das LG München hat mit einstweiliger Verfügung vom 19.06.2006
dem Sender TV München verboten, Werbung für den Sportwettenanbieter
wetten.de (Digibet.de) zu senden.


Originaltext: ODDSET
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62411
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62411.rss2

Pressekontakt:

Rainer Holmer
Lotto Bayern
Karolinenplatz 4
80333 München
Tel.: 089 / 286 55 293
Email: Rainer.Holmer@lotto-bayern.de


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