LVZ: Geschiedenen Frauen im Osten winkt Härtefall-Regelung bei den Rentenleistungen
Geschrieben am 21-01-2009 |
Leipzig (ots) - Mit einer Härtefall-Regelung soll für rund 400 000 vor 1992 Geschiedenen in den neuen Ländern eine der letzten Lücken aus den Folgen des Einigungsprozesses geschlossen werden. Die Renten- und Frauen-Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, sagte gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe), ihre Fraktion habe jetzt einen unbürokratischen Antrag und verfassungsrechtlich gangbaren Weg zur "Geschiedenen-Versorgung-Ost" beschlossen. Anders als im Westen ist der Geschiedenen-Versorgungsausgleich im Osten nicht generell garantiert.
"Spät, aber doch kann so den vor 1992 geschiedenen Frauen in Ostdeutschland ein kleines Stück sozialer Gerechtigkeit erwiesen werden, die zuvor wegen Kindererziehung ihre Berufstätigkeit unterbrochen und damit teils große Einbußen bei ihrer Alterssicherung in Kauf genommen haben", begründete die Politikerin den Vorstoß. Sie zähle dabei auf den fraktionsübergreifenden Zuspruch, "insbesondere auch bei der aus Ostdeutschland stammenden Bundeskanzlerin, die genau wissen sollte, dass für diese Frauen eine ganz schnelle Härtefall-Regelung kommen muss".
Nach DDR-Recht gab es nach einer Scheidung in der Regel keine Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern. Nach einer gescheiterten Ehe sollten beide Partner, so die Norm, jeweils selbst für ihren Unterhalt aufkommen. Auch Ansprüche auf Rente sollten durch eigene Berufsarbeit aufgebaut werden. Dieses Thema war bei der Überleitung der gesetzlichen Rentenversicherung im Zuge des Einigungsprozesses bis heute ausgeklammert geblieben. Nach der Wende zählte man im Osten rund 800 000 Geschiedene, die wegen Kindererziehung teilweise aus der Berufs- und Rentenanwartpraxis ausgestiegen waren. Inzwischen gibt es noch 500 000 Betroffene.
Nach den Grünen-Plänen sollen rund 400 000 Geschiedene von der neuen Härtefall-Regelung profitieren. Diese sieht zunächst die Halbierung der eigenen Rentenansprüche vor, ermittelt in Anlehnung an den Versorgungsausgleich. Je niedriger die eigenen Ansprüche, umso höher der Ertrag aus der "Geschiedenen-Versorgung-Ost". Dem Rentenkonto der Geschiedenen werde dafür für die Ehezeit zusätzlich die Hälfte eines vom Staat zu ermittelnden und zu zahlenden durchschnittlichen Rentenanspruchs gutgeschrieben. Ein rückwirkender Versorgungsausgleich zu Lasten des geschiedenen Ehepartners ist rechtlich nicht möglich.
Mehrfach, zuletzt im Oktober vergangenen Jahres in Leipzig, hatten geschiedene Frauen bereits in der Öffentlichkeit auf die geltende Benachteiligung bei Erziehungs- und Rentenleistungen aufmerksam gemacht. In der Bundesrepublik war der Versorgungsausgleich 1977 eingeführt worden. Frauen, die in der DDR geschieden worden waren, haben dagegen keinen ähnlichen Anspruch. Als Folge müssten viele Frauen in den neuen Ländern am Rande des Existenzminimums in der Rente leben. Bei Verwirklichung ihrer Härtefall-Regelung, so die Grünen-Politikerin Schewe-Gerigk, könnte der Staat im Gegenzug auch Geld einsparen, da betroffene Frauen mit Anspruch auf Grundsicherung nicht mehr zum Sozialamt müssten.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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