pafl: Umfassende Steuerreform für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht
Geschrieben am 21-01-2009 |
Vaduz (ots) - Vaduz, 21. Januar (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 den Vernehmlassungsbericht betreffend Totalrevision des liechtensteinischen Steuerrechtes sowie die damit notwendigen gesetzlichen Anpassungen verabschiedet. Mit der umfassenden Modernisierung der geltenden Steuerrechtsordnung setzt die Regierung eines ihrer zentralen Reformanliegen um. "Ziel der Reform ist, die nationale Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Attraktivität des Standortes Liechtenstein für Unternehmen und Finanzdienstleister zu erhalten und nachhaltig zu steigern", erklärte Regierungschef und Finanzminister Otmar Hasler. Sie sieht bedeutende Änderungen im Steuerrecht vor, jedoch keinen vollständigen Systemwechsel und bringt auch für Familien teilweise deutliche Entlastungen. Unter anderem durch die Abschaffung der Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuer sowie der Einführung eines grosszügigeren Freibetrages. Auch wenn die Steuerreform für den liechtensteinischen Staatshaushalt grundsätzlich aufkommensneutral ist, können kurzfristig Steuerausfälle auftreten. Sie werden aber durch die mittel- und langfristig gestärkte Wettbewerbsposition Liechtensteins mehr als kompensiert.
Die Reform ist EU-konform, international kompatibel und entspricht den neuesten Erkenntnissen und Standards der internationalen Steuerrechtslehre. "Mit dieser Reform machen wir Liechtenstein insbesondere als Unternehmensstandort noch attraktiver und das ist eine wesentliche Grundlage für den nachhaltigen Wohlstand in unserem Land im 21. Jahrhundert", sagte Regierungschef Otmar Hasler weiter. So werden unter anderem die Besonderen Gesellschaftssteuern abgeschafft. Gleichzeitig unterliegen steuerpflichtige juristische Personen, die in Liechtenstein gewerblich tätig sind, nunmehr ausschliesslich einer mit einem Einheitssatz von 12,5 Prozent angesetzten Ertragssteuer und ergänzend der Grundstücksgewinnsteuer. Auf die Erhebung der Kapitalsteuer wird zukünftig ebenso verzichtet wie auf die Erhebung der Couponsteuer sowie die Besteuerung von Dividenden. Darüber hinaus wird für konzernverbundene Unternehmen eine moderne Gruppenbesteuerung eingeführt, mit der unter anderem eine konzerninterne Doppelbesteuerung vermieden wird.
English Version
Comprehensive tax reform for the Liechtenstein economic location: Government adopts consultation report
Vaduz, 21 January 2009 - In its meeting of 20 January 2009, the Government adopted the consultation report on total revision of Liechtenstein tax law and the legislative amendments entailed by that revision. With the comprehensive modernization of the existing tax code, the Government is implementing one of its key reform items. "The goal of the reform is to preserve and improve the national competitiveness and international attractiveness of the Liechtenstein location for businesses and financial service providers for the long term," as Prime Minister and Minister of Finance Otmar Hasler explained. The reform envisages significant amendments to tax law, but not a complete change of system, and it also provides significant tax relief for families. Improvements include an elimination of the estate, inheritance, and gift tax and introduction of a more generous tax exemption. Even though the tax reform will in principle be revenue-neutral for the Liechtenstein national budget, short-term tax losses may arise. However, these losses will be more than compensated by the stronger competitive position of Liechtenstein in the medium and long term.
The reform is EU-compatible, internationally compatible, and corresponds to the newest insights and standards of international tax theory. According to Prime Minister Otmar Hasler, "With this reform, we will make Liechtenstein even more attractive, especially as a corporate location, which constitutes an essential basis for the sustainable prosperity of our country in the 21st century." For instance, the special company taxes will be eliminated. At the same time, taxable legal entities operating commercially in Liechtenstein will now be subject only to a uniform tax rate of 12.5% on earnings, supplemented by a real estate gains tax. The capital tax will henceforth be eliminated, as well as the coupon tax and taxation of dividends. Modern group taxation will be introduced for companies within a corporate group, which will prevent group-internal double taxation.
Originaltext: Presse- + Informationsamt Liechtenstein Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57868 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57868.rss2
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