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ILS informiert: BAföG auch für viele Fernlehrgänge

Geschrieben am 22-01-2009

Hamburg (ots) -

Staatliche Förderung für Berufstätige, die sich weiterqualifizieren
wollen

"Meister-BAföG gibt es nicht nur für angehende Meister - sondern
eventuell auch für Sie", diesen Satz sagen die Studienberaterinnen
und -berater beim ILS zigmal am Tag. Was viele Fernlern-Interessierte
nicht wissen: Diese Form der staatlichen Unterstützung mit dem
irreführenden Namen Meister-BAföG steht allen zu, die sich über ihre
Erstausbildung hinaus weiter qualifizieren wollen und sich dafür auf
eine staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten. Eine
Altersgrenze oder Einkommensgrenze gibt es nicht. 18 Fernlehrgänge an
Deutschlands größter Fernschule sind auf diese Weise grundsätzlich
förderungswürdig. Die ILS-Studienberatung hilft telefonisch bei der
Klärung der individuellen Möglichkeiten, eine Förderung zu
beantragen.

Wer sich neben dem Beruf per Fernunterricht auf eine IHK-Prüfung
oder eine andere staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfung
vorbereiten möchte, sollte immer auch prüfen, ob er oder sie
Meister-BAföG beantragen kann - dies empfiehlt das ILS, Deutschlands
größte Fernschule: Die Grundidee des Meister-BAföG ist es,
Berufstätige, die sich über die Erstausbildung hinaus nebenberuflich
weiterqualifizieren wollen, zu entlasten sowie Existenzgründern den
Schritt in die Unabhängigkeit zu erleichtern. Das Meister-BAföG
besteht aus zwei Förderanteilen. Zum einen kommt den Fernstudierenden
eine Rückzahlung von 30,5 Prozent der Studiengebühren zugute, zum
anderen haben sie das Anrecht auf ein Bankdarlehen. Die Rückzahlung
des Kredits bleibt in den ersten zwei Jahren nach Abschluss der
Weiterbildung zins- und tilgungsfrei. Danach stehen dem Fernlerner
sechs weitere Jahre zur Verfügung, um den Betrag auszugleichen.
Existenzgründern wird das Darlehen bis zu 66 Prozent erlassen.

Für die Möglichkeit zur Förderung per Meister-BAföG gibt es weder
eine Alters-, noch eine Einkommens- oder Vermögensgrenze. Einige
Rahmenbedingungen müssen für eine Förderung allerdings erfüllt werden
- zum Beispiel eine bereits abgeschlossene Erstausbildung, deren
Abschluss nicht über der angestrebten Qualifikation liegt. Darüber
hinaus muss der ILS-Fernlehrgang auf eine staatliche bzw.
öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten, die einerseits über dem
Niveau eines Facharbeiters-, Gesellen- oder
Berufsfachhochschulabschlusses liegt, andererseits aber nicht höher
als der Abschluss "Meister" ist. Die beliebtesten ILS-Fernlehrgänge,
die auf eine solche staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Prüfung
vorbereiten und für die entsprechend ein Antrag auf Meister-BAföG
gestellt werden kann, sind zurzeit:

- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
- Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in (IHK)
- Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in
- Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Das Meister-BAföG kann auch
noch nach Studienbeginn beantragt werden, in jedem Fall aber vor
Abschluss des Fernlehrgangs. Neben dem Meister-BAföG gibt es übrigens
noch viele weitere Möglichkeiten, bei einem ILS-Fernlehrgang vom
Staat, vom Arbeitgeber oder dem Institut selbst gefördert zu werden.
So können beispielsweise Wehrpflichtige, Zeitsoldaten und
Zivildienstleistende staatliche Unterstützung beantragen. Darüber
hinaus gibt es betriebliche Förderungsmöglichkeiten sowie einen
Nachlass durch das ILS, zum Beispiel für Studenten, Auszubildende,
Arbeitslose, Rentner oder Schwerbehinderte.

Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten, sich per
Fernstudium parallel zum Beruf weiterzubilden und sich dabei
finanziell unterstützen zu lassen, gibt es bei der
ILS-Studienberatung montags bis freitags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr
unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/123 44 77. Weitere
Informationen gibt es auch im Internet auf www.ils.de .

Originaltext: ILS Institut für Lernsysteme GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50202
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50202.rss2

Pressekontakt:
ILS Pressestelle - www.ils.de/presse
c/o Laub & Partner GmbH
Dörte Giebel
Kedenburgstraße 44
22041 Hamburg
Tel.: 040/656 972-61
Fax: 040/656 972-50
E-Mail: doerte.giebel@laub-pr.com
www.laub-pr.com


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