Falsche Erwartungshaltung durch geplantes Bundeskinderschutzgesetz
Geschrieben am 22-01-2009 |
Köln (ots) - Mit großer Skepsis beurteilen Die Kinderschutz-Zentren das geplante Bundeskinderschutzgesetz der Bundesregierung. Weniger die fehlenden oder falschen gesetzlichen Vorgaben sind für ein Scheitern der Hilfeeinrichtungen verantwortlich, sondern der institutionalisierte Mangel an finanziellen, räumlichen, zeitlichen und personellen Ressourcen.
Dies führt nicht selten zu "Kinderschutzkatastrophen" oder immer öfter zum Abbruch von Hilfen. Oft kommt es schon heute zu übereilten Interventionen mit schmerzhaften und schädlichen Folgen für die Kinder.
Angesichts der personellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Jugendhilfe erscheint der Versuch, Kinderschutz nur per Gesetz zu verbessern zwar als kostengünstig, aber äußerst fragwürdig. Ein politisch erzeugter Erwartungsdruck unter den Bedingungen von Zeitnot und Überlastung riskiert, dass die Jugendhilfe zu einem starren und uneffizienten Hilfesystem mutiert, das letztlich dem Grundgedanken des Schutzauftrages nach Fachlichkeit, Kooperation und Einzelfallorientierung entgegensteht.
Darum fordern Die Kinderschutz-Zentren die Fraktionen im Bundestag und die Vertreter der Länder dazu auf, wesentliche Aspekte der Gesetzesvorlage neu zu formulieren und dem Regierungsentwurf nicht zuzustimmen.
Eine ausführliche Stellungnahme der Kinderschutz-Zentren kann unter http://www.presseportal.de/go2/Stellungnahme heruntergeladen werden.
Originaltext: Kinderschutz-Zentren Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19999 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19999.rss2
Pressekontakt: Arthur Kröhnert Bundesgeschäftsführer Die Kinderschutz-Zentren Bonner Str. 147 Telefon 0221-569753
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