Zöller/Bleser: Ausfuhrerstattungen für Milch richtig und wichtig
Geschrieben am 27-01-2009 |
Berlin (ots) - Zur anhaltenden Diskussion über die von der EU-Kommission in Aussicht gestellten Ausfuhrerstattungen für Milch erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Falsche Behauptungen werden nicht wahrer, je öfter man sie wiederholt. Der immer wieder von bestimmten Interessengruppen und zuletzt auch vom Koalitionspartner wiederholte Vorwurf, die von der EU-Kommission in Aussicht gestellten Ausfuhrerstattungen für Milch würden die Existenz von Kleinbauern in Entwicklungsländern gefährden, entbehrt jeder Grundlage. Man muss sich nur die Entwicklung der Erstattungen der letzten Jahre vor Augen führen: alleine zwischen 2005 und 2008 wurden sie um 97 Prozent zurückgefahren.
In der aktuell schwierigen Situation im Milchsektor gilt es, unsere Bauern zu unterstützen und alle Maßnahmen zu nutzen, die uns nach geltenden WTO-Regeln zur Verfügung stehen, also auch die Intervention oder die Gewährung von Ausfuhrerstattungen. Wir sagen klar, dass dies für uns Mittel zweiter Wahl sind. Aber als Element eines Sicherheitsnetzes bei extremen Marktstörungen sind Exporterstattungen notwendig, um Währungsdisparitäten auszugleichen und das Wegbrechen eines ganzen Produktionszweiges zu verhindern. Wir sind uns auch der möglichen negativen Auswirkungen auf Milchviehbetriebe in Entwicklungsländern bewusst und werden deren besondere Lage bei der Umsetzung berücksichtigen.
Es ist interessant, dass der Koalitionspartner im Konjunkturpaket sehr schnell Geld für einzelne Branchen einfordert, bei der Nutzung möglicher und rechtlich zulässiger Maßnahmen im Milchbereich aber plötzlich Skrupel bekommt.
Die Union steht weiter zum Ziel, im Zuge einer Gesamteinigung bei den WTO-Verhandlungen bis Ende 2013 alle Formen handelsverzerrender Exportsubventionen abzuschaffen. Darunter fallen neben den von der EU angewandten Ausfuhrerstattungen auch Exportkredite, die vor allem von den USA genutzt werden, Exportmonopole, wie sie in Kanada oder Australien bestehen sowie die systematische Beseitigung von Überschussen als Nahrungsmittelhilfe außerhalb humanitärer Notlagen.
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