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Trojanisches Pferd: Rabattverträge über patentgeschützte Arzneimittel

Geschrieben am 28-01-2009

Berlin (ots) - In letzter Zeit schließen Krankenkassen und
forschende Arzneimittelhersteller immer öfter langfristige
Rabattverträge über Präparate ab, deren Patentschutz in Kürze
ausläuft. Diese Praxis kommentiert Pro Generika-Geschäftsführer Peter
Schmidt wie folgt:

"Krankenkassen, die solche Vereinbarungen treffen, bringen sich
selbst schon auf kurze Sicht um beträchtliche Einsparpotenziale. Denn
mit dem Abschluss von Rabattverträgen über patentgeschützte
Arzneimittel, deren Laufzeit über den Patentablauf hinausgeht,
schotten sie ihren Markt für längere Zeit gegen generische
Konkurrenzprodukte ab. Nach dem Patentablauf auf den Markt kommende
wirkstoffgleiche Generika haben wegen des Abgabevorrangs der
rabattierten Erstanbieterprodukte für die Laufzeit des
Rabattvertrages das Nachsehen. Egal wie günstig ihr Preis ist - die
Apotheken sind gezwungen, an ihrer Stelle ohne Wenn und Aber
Rabattarzneimittel abzugeben.

Bereits zum Zeitpunkt ihrer Markteinführung sind Generika in der
Regel aber deutlich preisgünstiger als patentfreie
Erstanbieterprodukte. Wegen des harten intragenerischen Wettbewerbs
wächst diese Differenz kontinuierlich weiter an. Betrachtet man alle
Präparate im generikafähigen Markt, lag der Durchschnittspreis eines
patentfreien Erstanbieterprodukts im November 2008 mit 43,02 Euro um
126,1 Prozent über dem eines durchschnittlichen Generikums (19,03
Euro). Nicht von ungefähr hat die Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) 2008 durch die Verordnung und Abgabe preisgünstiger Generika
allein auf der Basis der Listenpreise 10 Milliarden Euro gespart.
Hinzu kommen die derzeit nicht bezifferbaren Entlastungen durch
Rabattverträge.

Ihre unbestritten hohe Qualität und ihr enormer Preisvorteil haben
dazu geführt, dass Generika zum Rückgrat der Arzneimittelversorgung
geworden sind. Aktuell halten sie im GKV-Markt einen
Verordnungsanteil von 61 Prozent. Das Beispiel des Antidepressivums
Venlafaxin, dessen Patent im Dezember 2008 ausgelaufen ist, belegt
beispielhaft den Siegeszug, den neue generische Substanzen heutzutage
antreten. Nach nur vier Wochen war nämlich bereits fast jede zweite
verschriebene Venlafaxin-Packung (45,2 Prozent) ein Generikum.

Angesichts dieser rasanten Marktverschiebungen ist nur zu
verständlich, dass forschende Arzneimittelhersteller versuchen, ihre
Marktanteile und ihre Umsätze mit Rabattverträgen zu konservieren,
die sie vor Patentablauf schließen. Damit wird das
Wettbewerbsinstrument der Rabattverträge aber geradezu pervertiert.
Rabattverträge bewirken nun einmal in den Marktsegmenten die höchsten
kassenindividuellen Preiszugeständnisse, in denen mehrere Anbieter im
Wettbewerb stehen. Da beim Abschluss der in Rede stehenden
Rabattverträge indes noch keine generischen Konkurrenzprodukte im
Markt sind, verfügen die Krankenkassen über keinen Vergleichsmaßstab,
mit dessen Hilfe sie die Rabattangebote forschender
Arzneimittelhersteller "eichen" können. Es besteht daher die latente
Gefahr, dass Krankenkassen ihren Vertragspartnern die mit den
Rabattverträgen verbundene verlängerte Marktexklusivität für ein
Linsengericht verkaufen. Damit fügen sie gleichzeitig der
Generikaindustrie schweren Schaden zu. Denn aufgrund ihrer geringen
Margen sind die Unternehmen darauf angewiesen, dass die
Refinanzierung ihrer Investitionen in neue generische Wirkstoffe
unmittelbar nach Patentablauf beginnt. Auch insofern ist das
Ver-halten der Krankenkassen kurzsichtig.

Pro Generika kann nachvollziehen, dass die Krankenkassen ihre
Ausgaben gerade für die teuren patentgeschützten Arzneimittel
verringern wollen. Zumal sie Rabattverträge über patentgeschützte
Arzneimittel in einem unbürokratischen Verfahren freihändig vergeben
können. Insofern gehen Rabattverträge mit forschenden
Arzneimittelherstellern aus Verbandssicht grundsätzlich in Ordnung.
Die Laufzeit derartiger Vereinbarungen muss aber zwingend mit dem
Patentablauf enden. Danach müssen sich alle patentfreien
Erstanbieterprodukte ohne jeden Schutzzaun dem uneingeschränkten
Wettbewerb mit Generika stellen. Nur so können Krankenkassen und
Beitragszahler auch in Zukunft vom intensiven Preiswettbewerb im
Generikamarkt profitieren."

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Pressekontakt:
Thomas Porstner, Pressesprecher, Tel.: (030) 81 61 60 9-40,
info@progenerika.de


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