Streiks der Mächtigen und Ohnmacht der Bürger
Geschrieben am 29-01-2009 |
Krefeld (ots) - In dieser Woche streiken mehrere Gewerkschaften in den Bereichen Luftverkehr, Bahn und öffentlicher Dienst.
Arbeitskämpfe sind rechtmäßig, obgleich die bestreikten Unternehmen oder der bestreikte Staat bedroht und in die Knie gezwungen werden sollen, sagt der Tarifexperte Dr. F.-W. Lehmann, Krefeld. Dies ist das Ziel des Arbeitskampfes, der allerdings nicht zum Ruin des Unternehmens oder der Branche führen darf.
Anders sieht es aber aus, betont Lehmann, wenn das Allgemeinwohl oder unbeteiligte Bürger betroffen sind. Der Bundesgerichtshof - so Lehmann - hat bereits im Jahr 1978 Arbeitskampfmaßnahmen von Fluglotsen, die im Tower bewusst mit einem "go slow" die Flugzeuge bei Start und Landungen abgefertigt und so einen großen Luftverkehrstau in Deutschland und Europa verursacht haben, als sittenwidrig bezeichnet.
Lehmann weist darauf hin, dass zwar damals die Fluglotsen als Beamte ohnehin nicht streiken durften, aber ihr Ziel, durch den "go slow" nicht nur den Arbeitgeber, sondern Unbeteiligte zu treffen, die gleiche unfaire Wirkung hat. Wer an den Schalthebeln der Macht sitze, weil er zu einer Funktionselite gehöre, und dann das Gemeinwohl zur Durchsetzung eigennütziger Interessen störe, verstoße gegen die Regeln eines fairen Arbeitskampfes.
Lehmann zeigt kein Verständnis dafür, dass das deutsche Parlament ebenfalls aus eigennützigen Interessen schweigt und den Kämpfenden keine gesetzlichen Regeln an die Hand gibt. Dies gilt auch für andere sensible Bereiche, wie Stromversorgung, Wasser, Nahrung und Gesundheit bis hin zur inneren Sicherheit und Ordnung. Wenn man bedenke, dass während eines Streiks im Luft- oder Straßenverkehr Hundert Tausende von unschuldigen Familien stunden-, tage- und nächtelang auf den Flughäfen campieren müssen oder in Verkehrsstaus auf den Straßen festsitzen, weil die Straßen nicht oder nur mit schmalen Spuren von Schnee und Eis im Notdienst geräumt werden, dann sei dies nicht nur unfair, sondern verantwortungslos, meint Lehmann.
Weitere Informationen zum Arbeits-, Tarif- und Betriebsverfassungsrecht unter: www.arbeitsrecht.com
Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2
Pressekontakt: dr.lehmann@arbeitsrecht.com
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