BDI zur Neuordnung der Managergehälter - Zunächst bestehendes Recht konsequent anwenden - Zurückhaltung bei Regeln, die nicht praktikabel oder justiziabel sind
Geschrieben am 29-01-2009 |
Berlin (ots) - "Bevor neues Recht geschaffen oder bestehendes geändert wird, sollten die existierenden Regelungen konsequent angewendet werden." Mit diesen Worten kommentierte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Neuordnung der Managergehälter. "So ist z. B. die Bindung der Managervergütung an langfristige Ziele bereits nach geltendem Recht möglich und wird vom BDI auch befürwortet", so Schnappauf weiter. Auch die Haftungsregeln für Vorstände und Aufsichtsräte gehörten in Deutschland bereits zu den strengsten der Welt.
Der BDI mahnt insbesondere zur Zurückhaltung bei Regeln, die nicht praktikabel oder justiziabel sind. "Man kann unternehmerische Entscheidungen nicht völlig verrechtlichen", so Schnappauf. Im übrigen schwäche der Gesetzgeber durch neue gesetzliche Regeln den Corporate Governance-Kodex.
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