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BDI zur Neuordnung der Managergehälter - Zunächst bestehendes Recht konsequent anwenden - Zurückhaltung bei Regeln, die nicht praktikabel oder justiziabel sind

Geschrieben am 29-01-2009

Berlin (ots) - "Bevor neues Recht geschaffen oder bestehendes
geändert wird, sollten die existierenden Regelungen konsequent
angewendet werden." Mit diesen Worten kommentierte
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf die von den
Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur
Neuordnung der Managergehälter. "So ist z. B. die Bindung der
Managervergütung an langfristige Ziele bereits nach geltendem Recht
möglich und wird vom BDI auch befürwortet", so Schnappauf weiter.
Auch die Haftungsregeln für Vorstände und Aufsichtsräte gehörten in
Deutschland bereits zu den strengsten der Welt.

Der BDI mahnt insbesondere zur Zurückhaltung bei Regeln, die nicht
praktikabel oder justiziabel sind. "Man kann unternehmerische
Entscheidungen nicht völlig verrechtlichen", so Schnappauf. Im
übrigen schwäche der Gesetzgeber durch neue gesetzliche Regeln den
Corporate Governance-Kodex.

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570
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BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
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