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Chance für Verbraucher: Qualität der ambulanten Pflege wird transparent

Geschrieben am 30-01-2009

Berlin (ots) - Regelungen über Qualitätsberichte verabschiedet:
Noten für Heime und Pflegedienste

Der Gesetzgeber hat die Vertragspartner der Selbstverwaltung auf
der Bundesebene - Krankenkassen, Sozialhilfeträger und die Verbände
der Einrichtungsträger - unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes
der Spitzenverbände beauftragt, die Inhalte zu den Qualitätsberichten
zu vereinbaren. Jetzt haben diese die Details zu den Kriterien und
der Bewertung von Pflegediensten in einem Qualitätsbericht
festgelegt. Vorausgegangen war eine grundlegende Verständigung sowohl
im Bereich von Pflegediensten als auch für Pflegeheime bereits zum
Ende des vergangenen Jahres. Zwischenzeitig konnte auch das
Anhörungsverfahren der Fachverbände, Senioren- und
Verbraucherorganisationen durch Berücksichtigung hieraus
resultierender Anregungen abgeschlossen werden.

Fazit: Einer Veröffentlichung der Qualitätsberichte von
Pflegeeinrichtungen, wie sie der gesetzlichen Vorgabe durch die
Pflegereform entspricht, steht nichts mehr im Wege. Diese können
jetzt nach und nach in den Einrichtungen vor Ort wie auch im Internet
zum Abruf bereitgestellt werden. Somit wird die Qualität der Pflege
in Deutschland für jedermann transparent.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 6.000 private
Pflegeeinrichtungen vertritt, begrüßt diese Möglichkeit: "Es ist
richtig und wichtig, dass der interessierte Verbraucher die Chance
hat, sich an zentraler Stelle über die Qualität der Pflegeleistungen
zu informieren. Pflegebedürftige und deren Angehörige können die
gewünschten Auskünfte in den Einrichtungen vor Ort, aber auch im
Internet einholen. Dass dabei der Bewertung von ambulanten und
stationären Einrichtungen die gleiche Systematik - nach vertrauten
Schulnoten - zugrunde liegt, erleichtert das Verständnis und die
Orientierung."

Auf der anderen Seite, so Meurer weiter, erhielten die
Einrichtungen auch Klarheit darüber, nach welchen Kriterien und mit
welcher Systematik sie bewertet werden: "Insgesamt ist zu begrüßen,
dass der Schwerpunkt der Qualitätsprüfungen nunmehr auf den
Ergebnissen der Pflege liegt und somit auch aussagekräftige
Informationen über die wichtigsten Lebensbereiche der versorgten
Menschen gegeben werden. Die Kundenzufriedenheit wird nunmehr auch
anhand von Noten gleichwertig neben dem fachlichen Gesamtergebnis
ausgewiesen."

Bei der Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen werden rund 10 %
aller Pflegebedürftigen aus allen Pflegestufen - erstmalig auf der
Grundlage einer repräsentativen Stichprobe - in die Bewertung
einbezogen. Der bpa begrüßt hierbei ausdrücklich, dass sich die
Prüftätigkeit somit nicht ausschließlich auf die besonderen Risiken
einzelner, sondern auf einen breiteren Querschnitt aller betreuten
Menschen bezieht. Bernd Meurer: "Dieses Vorgehen dürfte auch dazu
führen, dass eine in den Medien oftmals verzerrte öffentliche
Darstellung der Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen künftig
vermieden wird."

Für die ambulante Pflege wurden 49 Bewertungskriterien in vier
Bereichen festgelegt, die mit Schulnoten von "sehr gut" bis
"mangelhaft" bewertet werden können und auf einer Seite übersichtlich
zusammengefasst werden sollen. Diese vier Bereiche sind:

1. Pflegerische Leistungen
2. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
3. Dienstleistungen und Organisation
4. Befragung der Kunden

Aus den Bereichen eins bis drei wird ein Gesamtergebnis gebildet;
das Resultat der Kundenbefragung wird gesondert ausgewiesen. Neben
Pflegeversicherungsleistungen werden somit auch die auf Veranlassung
des Arztes durchgeführten pflegerischen Leistungen aus dem Bereich
der Krankenversicherung in die Prüfung einbezogen. In der Regel
werden die Prüfungen vor Ort bei den pflegebedürftigen Menschen
durchgeführt, und es wird ermittelt, ob sie die Leistungen, die diese
zuvor bestellt haben, in der vereinbarten Qualität erhalten haben.

Fazit des bpa: Die festgelegten Prüfkriterien sind verständlich
formuliert und sollen die zentralen Anforderungen von
pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen an der häuslichen
Pflege berücksichtigen. Dieses Prüfverfahren und die
Bewertungssystematik sowie insbesondere die Auswahl der
berücksichtigten Pflegebedürftigen werden zwangsläufig auch
Auswirkungen auf die weiterhin bestehende Regelprüfung des MDK haben.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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