Sondertagungen der Haufe Akademie zeigen die Auswirkungen des AGG in der täglichen Personalarbeit auf und informieren über geeignete Maßnahmen
Geschrieben am 23-06-2006 |
Freiburg (ots) - Zum 1. August 2006 tritt das neue Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft - mit weitreichenden Konsequenzen vor allem für die tägliche Personalarbeit der Arbeitgeber. Diese müssen künftig erheblichen bürokratischen Aufwand betreiben, um den Bestimmungen zu entsprechen. Konflikte sind vorprogrammiert, mit zusätzlichen Klagen gegen Arbeitgeber ist zu rechnen.
Ziel des AGG ist es, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen". Das AGG betrifft somit alle Bereiche des Arbeitslebens, von der Stellenausschreibung bis hin zur Kündigung.
Um teure Schadenersatzforderungen zu vermeiden sind Unternehmen daher gut beraten, sich schnellstens mit der praktischen Umsetzung des in wenigen Wochen bereits geltenden Rechts in ihren Unternehmensabläufen auseinanderzusetzen. Schon bei der Formulierung der Stellenausschreibung sind nur noch bestimmte Formulierungen erlaubt, bestehende Arbeitsverträge müssen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. In den Bereichen Beförderung, Versetzung, Direktionsrecht, Entlohnung, Fortbildung und Weisungen ist künftig stets auf potenzielle Benachteiligungsrisiken zu achten. Darüber hinaus muss jede Kündigung auch unter dem Gesichtspunkt möglicher Diskriminierung geprüft werden.
Dies sind nur einige der Auswirkungen die sich für die Unternehmen aus dem neuen AGG ergeben. Da zu erwarten steht, dass künftig die Zahl der Klagen wegen diskriminierenden Verhaltens im Berufsleben drastisch zunehmen wird, liegt es im Interesse eines jeden Unternehmens, sich möglichst schnell und korrekt auf die neue Rechtslage einzustellen.
Die Haufe Akademie bietet in insgesamt sechs eintägigen, bundesweit stattfindenden Sondertagungen einen profunden Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Auswirkungen des AGG für die betriebliche Personalarbeit. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Darstellung praxistauglicher Umsetzungsmaßnahmen. Die Teilnehmer erfahren, wie sie Diskriminierung im betrieblichen Umfeld wirksam vorbeugen und gleichzeitig entsprechende Schadensersatzklagen vermeiden. Auf den Geltungsbereich des AGG und die begrifflichen Abgrenzungen wird ebenso eingegangen wie auf die Vermeidung von Benachteiligungsrisiken in der täglichen Personalarbeit. Weitere Schwerpunkte sind zum einen die Notwendigkeit von Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen, die sich aus dem AGG ergeben, sowie zum anderen die neuen Regelungen zur Einbindung der Arbeitnehmer-Vertreter. Die detaillierten Ausführungen und Praxistipps führender Arbeitsrechtler werden ergänzt durch Erfahrungsberichte von Unternehmen, die bereits im Vorfeld ihre Personalarbeit an die neue Gesetzeslage angepasst haben.
Termine und Orte: 12. Juli 2006 in Stuttgart 1. August 2006 in München 21. August 2006 in Köln 22. August 2006 in Berlin 30. August 2006 in Frankfurt a.M. 11. September 2006 in Hannover
Weitere Informationen zu den Sondertagungen im Internet unter folgendem Link http://www.haufe-akademie.de/index.asp?bnr=87.59 oder bei den Beratern der Haufe Akademie unter der Rufnummer 0761 4708-811.
Originaltext: Haufe Akademie Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62071 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62071.rss2
Pressekontakt: Weitere Informationen, Interviews oder Bildmaterial bei: Haufe Akademie GmbH, Pressestelle Iris Paech Lörracher Str. 9, 79115 Freiburg Tel. 0761 4708-958, Fax: 0761 4708-629 mailto:pressestelle@haufe-akademie.de http://www.haufe-akademie.de
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