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Sondertagungen der Haufe Akademie zeigen die Auswirkungen des AGG in der täglichen Personalarbeit auf und informieren über geeignete Maßnahmen

Geschrieben am 23-06-2006

Freiburg (ots) - Zum 1. August 2006 tritt das neue
Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft - mit weitreichenden
Konsequenzen vor allem für die tägliche Personalarbeit der
Arbeitgeber. Diese müssen künftig erheblichen bürokratischen Aufwand
betreiben, um den Bestimmungen zu entsprechen. Konflikte sind
vorprogrammiert, mit zusätzlichen Klagen gegen Arbeitgeber ist zu
rechnen.

Ziel des AGG ist es, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen". Das AGG betrifft somit
alle Bereiche des Arbeitslebens, von der Stellenausschreibung bis hin
zur Kündigung.

Um teure Schadenersatzforderungen zu vermeiden sind Unternehmen
daher gut beraten, sich schnellstens mit der praktischen Umsetzung
des in wenigen Wochen bereits geltenden Rechts in ihren
Unternehmensabläufen auseinanderzusetzen. Schon bei der Formulierung
der Stellenausschreibung sind nur noch bestimmte Formulierungen
erlaubt, bestehende Arbeitsverträge müssen geprüft und gegebenenfalls
angepasst werden. In den Bereichen Beförderung, Versetzung,
Direktionsrecht, Entlohnung, Fortbildung und Weisungen ist künftig
stets auf potenzielle Benachteiligungsrisiken zu achten. Darüber
hinaus muss jede Kündigung auch unter dem Gesichtspunkt möglicher
Diskriminierung geprüft werden.

Dies sind nur einige der Auswirkungen die sich für die Unternehmen
aus dem neuen AGG ergeben. Da zu erwarten steht, dass künftig die
Zahl der Klagen wegen diskriminierenden Verhaltens im Berufsleben
drastisch zunehmen wird, liegt es im Interesse eines jeden
Unternehmens, sich möglichst schnell und korrekt auf die neue
Rechtslage einzustellen.

Die Haufe Akademie bietet in insgesamt sechs eintägigen,
bundesweit stattfindenden Sondertagungen einen profunden Überblick
über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Auswirkungen des AGG für die
betriebliche Personalarbeit. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der
Darstellung praxistauglicher Umsetzungsmaßnahmen. Die Teilnehmer
erfahren, wie sie Diskriminierung im betrieblichen Umfeld wirksam
vorbeugen und gleichzeitig entsprechende Schadensersatzklagen
vermeiden. Auf den Geltungsbereich des AGG und die begrifflichen
Abgrenzungen wird ebenso eingegangen wie auf die Vermeidung von
Benachteiligungsrisiken in der täglichen Personalarbeit. Weitere
Schwerpunkte sind zum einen die Notwendigkeit von Kommunikations- und
Schulungsmaßnahmen, die sich aus dem AGG ergeben, sowie zum anderen
die neuen Regelungen zur Einbindung der Arbeitnehmer-Vertreter. Die
detaillierten Ausführungen und Praxistipps führender Arbeitsrechtler
werden ergänzt durch Erfahrungsberichte von Unternehmen, die bereits
im Vorfeld ihre Personalarbeit an die neue Gesetzeslage angepasst
haben.

Termine und Orte:
12. Juli 2006 in Stuttgart
1. August 2006 in München
21. August 2006 in Köln
22. August 2006 in Berlin
30. August 2006 in Frankfurt a.M.
11. September 2006 in Hannover

Weitere Informationen zu den Sondertagungen im Internet unter
folgendem Link
http://www.haufe-akademie.de/index.asp?bnr=87.59 oder bei den
Beratern der Haufe Akademie unter der Rufnummer 0761 4708-811.


Originaltext: Haufe Akademie
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62071
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62071.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen, Interviews oder Bildmaterial bei:
Haufe Akademie GmbH, Pressestelle
Iris Paech
Lörracher Str. 9, 79115 Freiburg
Tel. 0761 4708-958, Fax: 0761 4708-629
mailto:pressestelle@haufe-akademie.de
http://www.haufe-akademie.de


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