Rheinische Post: Kippt die Wahl? Kommentar Von Detlev Hüwel
Geschrieben am 04-02-2009 |
Düsseldorf (ots) - Die Verfechter der vorgezogenen Kommunalwahl haben vor dem NRW-Verfassungsgericht eine Bauchlandung erlitten. Dabei hatte der Richter gleich zu Beginn das Problem glasklar formuliert: Gibt es eine Höchstgrenze für die Übergangszeit von altem und neuem Stadtrat? Auf diese Frage war das "Land" offenbar nicht präzise präpariert. Geradezu hilflos wirkte der Einwand, der Wartestand der neugewählten Mandatsträger von viereinhalb Monaten werde ein Art einmaliger Ausrutscher sein. Anstatt im weiteren Verlauf ihre Argumente, die für die Zusammenlegung von Kommunal-und Europawahl sprechen (und dafür gibt es etliche), sauber aufzulisten, verhedderten sich die Anwälte von Landesregierung und Landtag in weitschweifigen Grundsatzbetrachtungen. Die Klägerseite kaprizierte sich dagegen auf den nachvollziehbaren Hinweis, dass der Wille des Volkes, der in der Wahlententscheidung zum Ausdruck komme, möglichst rasch umgesetzt werden müsse. Man hatte den Eindruck, dass dies auch der Ansicht des höchsten Gerichts entsprach. Sicher: Das Urteil steht noch aus. Nach der gestrigen Verhandlung wäre es aber eine faustdicke Überraschung, wenn die Klage von Rot-Grün verworfen würde.
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