VGF: Verband beschließt Eckpunktepapier zur Regulierung geschlossener Fonds
Geschrieben am 06-02-2009 |
Berlin (ots) - Die Mitglieder des VGF Verband Geschlossene Fonds haben ein Eckpunktepapier zur Regulierung geschlossener Fonds erarbeitet. Das Papier ist im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes am 4. Februar 2009 in München mit großer Mehrheit von den im Verband organisierten Unternehmen verabschiedet worden.
Der Verband will damit die Qualität bei Anbietern, Produkt und Vertrieben weiter stärken, das Anlegervertrauen sichern und schwarze Schafe aus der Branche drängen.
"Durch wirkungsvolle regulatorische Maßnahmen selbstverpflichtender und gesetzlicher Art kann ein einheitlicher Ordnungsrahmen für das Anbieten geschlossener Fonds geschaffen werden", begründet Vorstandsvorsitzender Oliver Porr die Überlegungen des Verbandes. "Dieser Ordnungsrahmen bedeutet Rechtssicherheit sowohl für Anleger als auch für Anbieter und Vertriebe geschlossener Fonds", so Porr weiter.
Der Verband begleitet damit aktiv die Diskussion über gesetzliche Qualitätsstandards für Anbieter, Vertriebe und Produkte im Markt der geschlossenen Fonds, die derzeit von Finanz- und Verbraucherpolitikern und dem Ministerium für Verbraucherschutz geführt wird.
Schwerpunkte des Eckpunktepapiers sind Zulassungsvoraussetzungen für Anbieter und Vermittler geschlossener Fonds sowie Vorschläge zur Erweiterung der Prospektpflicht. Zukünftig sollten dazu nach Ansicht des Verbandes für Anbieter der Nachweis einer Eigenkapitalausstattung in Höhe von mindestens 300.000 EUR sowie der Nachweis fachlicher Qualifikation gehören. Freie Vermittler geschlossener Fonds sollten künftig ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen müssen, eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen und einer Registrierungspflicht unterliegen.
Bei der Prospektprüfung spricht sich der Verband dafür aus, ergänzend zur formellen Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine materielle Prospektprüfung von Wirtschaftsprüfern nach dem IDW S4 Standard gesetzlich vorzuschreiben und das S4-Gutachten für Anleger verfügbar zu machen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Einführung eines Kurzprospekts ein. Dieser soll zusätzlich zum Hauptprospekt angeboten werden und die Anlegerinformation weiter vereinfachen.
Darüber hinaus beschäftigt sich das Papier auch mit Standards für Gesellschafts- und Treuhandverträge und macht Vorschläge zur gesetzlichen Regelung von Beratungspflichten für Vermittler geschlossener Fonds. Dazu gehören auch die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen und die Pflicht zur Dokumentation der Beratung.
Der VGF wird auf Basis dieses Papiers in den nächsten Tagen und Wochen die vertiefende Diskussion mit den politischen Fraktionen und relevanten Interessenverbänden aufnehmen. Ziel ist es, den vorgeschlagenen Rahmen noch in dieser Legislaturperiode in gesetzlicher Form umzusetzen.
Das vollständige Eckpunktepapier steht unter http://www.vgf-online.de/aktuelle-themen/eckpunktepapier.html zum Download bereit.
Originaltext: VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74239 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74239.rss2
Pressekontakt: VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. Kathrin Jäckel Referentin Kommunikation & Marketing
Telefon: 030 / 31 80 49 00 E-Mail: jaeckel@vgf-online.de
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