Anwälte von Gustav Adolf Schröder nehmen zu Vorwürfen gegen den Ex-Vorstandschef der Sparkasse KölnBonn Stellung
Geschrieben am 11-02-2009 |
Köln (ots) - Die Verteidigung von Herrn Gustav Adolf Schröder sieht sich aufgrund der aktuell in der Öffentlichkeit und in der Politik geführten Erörterungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit unseres Mandanten als Vorstandsvorsitzender der früheren Stadtsparkasse Köln, jetzt Sparkasse KölnBonn, die er vom 01.11.1989 bis zum 28.03.2007 ausgeübt hat, veranlasst, folgendes festzuhalten:
(1)
Ein Grundsatz der Tätigkeit unseres Mandanten war es, im Rahmen der Aufgaben der Sparkasse und des Sparkassengesetzes den Interessen der Stadt Köln, sowie sie vom Rat der Stadt Köln und dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten, dem Kreditausschussvorsitzenden und dem Verwaltungsratsvorsitzenden an die Sparkasse und unserem Mandanten herangetragen worden sind, soweit wie möglich zu dienen. Dies gilt auch und ohne Einschränkung für die Zeit von Herbst 1999 bis zum Frühjahr 2007 und zwar völlig unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Auch der amtierende Oberbürgermeister, der heute aus unterschiedlicher Motivation heraus von einem "System Schröder" spricht, hat die Bereitschaft unseres Mandanten und die der Sparkasse, im Interesse der Stadt Köln tätig zu werden und zu helfen, mehrfach und auch in großen Anliegen genutzt. Als Beispiel ist die zweimalige Sicherung von RTL in Köln, zunächst gegen Düsseldorf und im Jahr 2003 bis heute gegen Hürth zu nennen. Zahlreiche andere Beispiele könnte unser Mandant aufzählen. Die jeweiligen Verwaltungsratsvorsitzenden und Hauptverwaltungsbeamten hat unser Mandant in persönlichen und vertraulichen Gesprächen, die für unseren Mandanten auch vertraulich bleiben, über alle wichtigen Angelegenheiten informiert.
(2)
Es gibt keine Geheimverträge.
Dem Vertrag mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Bietmann liegt ein Gesellschafterbeschluss zugrunde, der von den dafür zuständigen Vorstandskollegen unseres Mandanten formal gefasst wurde, bevor der Geschäftsführer der Sparkassengesellschaft den Beratervertrag abgeschlossen hat. Alle diesbezüglichen Dinge sind in den dafür zuständigen Gremien offen kommuniziert worden. Nach der Kenntnis unseres Mandanten handelt es sich nicht um ein Vertragsverhältnis ohne Gegenleistung. Die öffentlich gemachte Darlehensangelegenheit wurde in dem dafür zuständigen Vorstandsbereich bearbeitet und abgewickelt.
In der Angelegenheit des ehemaligen Bürgermeisters Müller gilt, dass auch diese Dinge nicht geheim abgewickelt wurden, weil dieser Vorgang genauso wenig geheim abgewickelt werden konnte, wie alle Angelegenheiten der Sparkasse selbst. Es sind immer mehrere Personen involviert, bis zu den für Revision und Controlling Zuständigen. Unser Mandant hat dem ehemaligen Bürgermeister nichts, aber auch gar nichts aufgedrängt, schon gar nicht 200.000,00 DM jährlich.
(3)
Unser Mandant steht zu seiner Verantwortung, die er als Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Köln, jetzt Sparkasse KölnBonn hatte. Er wehrt hiervon gar nichts ab. Unser Mandant wehrt sich allerdings dagegen, für alles und jedes allein verantwortlich gewesen zu sein, vor allen Dingen natürlich für die Angelegenheiten, die misslungen waren, die nicht so gut funktioniert haben bzw. die jetzt so heftig kritisiert werden. Neben der Verantwortlichkeit des Vorstandes und der Gremien der Sparkasse gibt es auch die Verantwortlichkeit der politisch Verantwortlichen, die sich zum Beispiel gern mit den Erfolgen der Medienstadt Köln brüsten.
Originaltext: Anwaltsbüro Höch & Höch Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74393 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74393.rss2
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