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Tipps zur Einkommensteuererklärung 2008

Geschrieben am 15-02-2009

Künzelsau (ots) - Deutschland hat ein kompliziertes Steuerrecht,
und jede Änderung erschwert den Überblick. Wer sich vor dem Ausfüllen
der Einkommensteuererklärung 2008 richtig informiert, vermeidet Ärger
mit dem Fiskus und kann bares Geld sparen.

Steuertipp 1: Fristen beachten! Bis zum 31. Mai 2009 muss die
Steuererklärung für das Jahr 2008 beim zuständigen Finanzamt
vorliegen. Sonst drohen Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent der
Steuersumme. Wer den Termin nicht einhalten kann, muss schriftlich
die Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen.

Steuertipp 2: Pendlerpauschale eintragen! Nach der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts müssen die Finanzämter Kosten für den
Arbeitsweg wieder als Werbungskosten anerkennen. Ab dem
Veranlagungsjahr 2007 gilt die alte Regelung zur Pendlerpauschale
wieder. Jeder Kilometer des Arbeitswegs wird mit 0,30 Euro
multipliziert. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich um die
errechnete Summe.

Steuertipp 3: Anleger aufgepasst! Zwar trat 2009 die neue
Abgeltungsteuer von 25 Prozent in Kraft. Doch die gilt erst ab dem
laufenden Jahr. Alle Einkünfte aus Kapitalanlagen wie etwa Zinsen
oder Dividenden müssen für das Jahr 2008 in der Anlage KAP wie bisher
aufgelistet und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Es
gilt ein Freibetrag von 1602 Euro für Verheiratete, 801 Euro für
Ledige.

Steuertipp 4: Vorteile für Privatvorsorge! Wer private
Rentenvorsorge etwa in Form der Rürup-Rente betreibt, kann seinen
Beitragsanteil in Höhe von 68 Prozent als Sonderausgaben geltend
machen. Bei Verheirateten im Jahr 2009 bis 27.200 Euro, bei Ledigen
bis 13.600 Euro.

Steuertipp 5: Belohnung für Ehrenamtliche! Im Jahr 2008
angefallene Aufwandsentschädigungen bei der Ausübung von Ehrenämtern
bleiben bis 500 Euro steuerfrei. Aktive Vereinsübungsleiter
profitieren von 2100 Euro Höchstbetrag.

Steuertipp 6: Geld zurück auch für Mieter! Eigentümer einer
Immobilie, aber auch Wohnungsmieter können bei Renovierungen ihr
steuerpflichtiges Einkommen um bis zu 600 Euro reduzieren. Dazu
müssen Handwerkerrechnungen und Kontoauszüge eingereicht werden.

Mehr unter http://www.steuerratgeber-online.de,
http://www.steuer-ratgeber-online.de

Originaltext: Steuerratgeber Online
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74483
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74483.rss2

Pressekontakt:
Tel: 07940/547724
E-Mail: info@steuerratgeber-online.de
Internet: www.Steuerratgeber-online.de


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