Tipps zur Einkommensteuererklärung 2008
Geschrieben am 15-02-2009 |
Künzelsau (ots) - Deutschland hat ein kompliziertes Steuerrecht, und jede Änderung erschwert den Überblick. Wer sich vor dem Ausfüllen der Einkommensteuererklärung 2008 richtig informiert, vermeidet Ärger mit dem Fiskus und kann bares Geld sparen.
Steuertipp 1: Fristen beachten! Bis zum 31. Mai 2009 muss die Steuererklärung für das Jahr 2008 beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Sonst drohen Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent der Steuersumme. Wer den Termin nicht einhalten kann, muss schriftlich die Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen.
Steuertipp 2: Pendlerpauschale eintragen! Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Finanzämter Kosten für den Arbeitsweg wieder als Werbungskosten anerkennen. Ab dem Veranlagungsjahr 2007 gilt die alte Regelung zur Pendlerpauschale wieder. Jeder Kilometer des Arbeitswegs wird mit 0,30 Euro multipliziert. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich um die errechnete Summe.
Steuertipp 3: Anleger aufgepasst! Zwar trat 2009 die neue Abgeltungsteuer von 25 Prozent in Kraft. Doch die gilt erst ab dem laufenden Jahr. Alle Einkünfte aus Kapitalanlagen wie etwa Zinsen oder Dividenden müssen für das Jahr 2008 in der Anlage KAP wie bisher aufgelistet und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Es gilt ein Freibetrag von 1602 Euro für Verheiratete, 801 Euro für Ledige.
Steuertipp 4: Vorteile für Privatvorsorge! Wer private Rentenvorsorge etwa in Form der Rürup-Rente betreibt, kann seinen Beitragsanteil in Höhe von 68 Prozent als Sonderausgaben geltend machen. Bei Verheirateten im Jahr 2009 bis 27.200 Euro, bei Ledigen bis 13.600 Euro.
Steuertipp 5: Belohnung für Ehrenamtliche! Im Jahr 2008 angefallene Aufwandsentschädigungen bei der Ausübung von Ehrenämtern bleiben bis 500 Euro steuerfrei. Aktive Vereinsübungsleiter profitieren von 2100 Euro Höchstbetrag.
Steuertipp 6: Geld zurück auch für Mieter! Eigentümer einer Immobilie, aber auch Wohnungsmieter können bei Renovierungen ihr steuerpflichtiges Einkommen um bis zu 600 Euro reduzieren. Dazu müssen Handwerkerrechnungen und Kontoauszüge eingereicht werden.
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Originaltext: Steuerratgeber Online Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74483 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74483.rss2
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