Religiöse Trauung allein begründet keine Rentenansprüche
Geschrieben am 16-02-2009 |
Berlin (ots) - Seit Anfang 2009 sind in Deutschland religiöse Eheschließungen auch ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf der Basis von religiösen Eheschließungen alleine kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entstehen kann. Stirbt ein Partner, kann daher keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente gezahlt werden, wenn es allein eine religiöse Trauung gab. Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen wirksam.
Wer allerdings aus einer früheren Ehe bereits eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann nach deutschem Recht religiös erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt.
Fragen zum neuen Eheschließungsrecht im Zusammenhang mit der Rentenversicherung beantworten die Experten am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Redaktion: Dr. Dirk von der Heide Tel.: 030 865-89174 Fax.: 030 865-27379 Mail: pressestelle@drv-bund.de
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