Wer am Arbeitsplatz privat surft, riskiert den Rauswurf
Geschrieben am 19-02-2009 |
Stuttgart (ots) - Reader's Digest informiert, was Mitarbeiter im Internet dürfen und was nicht
Arbeitnehmer sollten sich gut informieren, bevor sie an ihrem Arbeitsplatz privat im Internet surfen oder E-Mails verschicken. Das Magazin Reader's Digest gibt in seiner März-Ausgabe wertvolle Hinweise, was zulässig ist und was nicht. "Der Arbeitgeber legt die grundsätzliche Weichenstellung fest. Entweder er untersagt die private Nutzung von betrieblichen Kommunikationsmitteln, oder er gestattet sie", sagt Rechtsanwalt Ivailo Ziegenhagen aus Berlin. Wer sich über ein Verbot hinwegsetzt, so warnt der Experte, riskiert eine Abmahnung oder möglicherweise eine fristlose Kündigung.
Klar ist: Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland hat am Arbeitsplatz einen Internetzugang. Und immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter dies nutzen, um für private Zwecke einzukaufen, Musik herunter zu laden oder Filme anzuschauen. Schon eine Studie aus dem Jahr 2000 ergab, dass bereits damals jeder Beschäftigte pro Woche rund drei Stunden ohne betrieblichen Anlass im Internet verbrachte. Fachleute haben errechnet, dass dadurch pro Mitarbeiter ein Arbeitsausfall von mehr als 17 Tagen im Jahr entsteht. Viele Firmen sind deshalb inzwischen dazu übergegangen, regelmäßig die Bewegungen ihrer Mitarbeiter im Internet zu überprüfen.
Einer solchen Mitarbeiterkontrolle, das zeigt das Magazin Reader's Digest in seiner neuen Ausgabe auf, sind allerdings Grenzen gesetzt. Selbst ein totales Verbot der privaten Nutzung von Internet und E-Mail durch den Arbeitgeber darf von ihm nur in Stichproben, zeitlich begrenzt und bei konkretem Missbrauchsverdacht kontrolliert werden. Der Firmenchef oder Abteilungsleiter hat also nicht das Recht, ständig jeden Tastendruck der Mitarbeiter am PC zu überwachen; damit macht er sich möglicherweise sogar strafbar.
Die Unternehmen freilich verteidigen die Kontrolle. "Der Arbeitnehmer wird ja nicht dafür bezahlt, dass er privat im Internet surft oder private E-Mails schreibt", sagt Roland Wolf von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände in Berlin.
Viele Firmen sind deshalb inzwischen dazu übergegangen, in einer Dienstanweisung oder mit Hilfe einer Dienstvereinbarung genau zu regeln, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Beschäftigten das Internet und die E-Mail privat nutzen dürfen. Wer sich zu Unrecht überwacht fühlt, sollte sich an den Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragten der Firma wenden. Wenn es beides nicht gibt, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, um möglicherweise die Unterlassung der Überwachung zu erreichen.
Denkbar ist auch eine Beschwerde beim zuständigen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes. Darüber hinaus raten die Experten zu erhöhter Wachsamkeit. Denn versteckte Minikameras oder Mikrofone am Arbeitsplatz, um das Verhalten oder die Gespräche der Mitarbeiter zu beobachten, sind inzwischen keine Seltenheit mehr. Das Magazin Reader's Digest berichtet in diesem Zusammengang vom Fall eines deutschen Chemiekonzerns, der seinen Putzkolonnen so genannte Funketiketten in die Arbeitskleidung eingenäht hat, um permanent ihren Aufenthaltsort bestimmen zu können.
"Was den Datenschutz anbelangt, gibt es viel Unwissen bei Beschäftigten und Arbeitgebern", beklagt Cornelia Brandt, Referentin bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und dort zuständig für Probleme der Mitarbeiterüberwachung.
Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die März-Ausgabe von Reader's Digest Deutschland ist ab 23. Februar an zentralen Kiosken erhältlich.
Artikel aus der März-Ausgabe zum Download: http://www.readersdigest.de Auf Service für Journalisten klicken (Rubrik Magazin Reader's Digest)
Originaltext: Reader's Digest Deutschland Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32522 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32522.rss2
Pressekontakt: Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH Öffentlichkeitsarbeit, Uwe Horn Augustenstr. 1, 70178 Stuttgart Tel. 0711 / 6602-521, Fax 0711 / 6602-160, E-mail: presse@readersdigest.de
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