Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Geld sparen mit dem Wohnriester / 2. Der Kunden-Score bestimmt den Kreditzins
Geschrieben am 19-02-2009 |
Lübeck (ots) - 1. Geld sparen mit dem Wohnriester
Häuslebauer haben allen Grund zur Freude: Die selbst genutzte Wohnimmobilie wird wieder staatlich gefördert. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz, auch Wohnriester genannt, rückt der Traum vom mietfreien Wohnen im Alter für viele in greifbare Nähe. Bislang gab es Riester-Zulagen für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Nun können Eigenheimwerber die Zulagen für die Tilgung ihrer Wohnungsbaudarlehen verwenden. Dazu wurde die "Riester-Förderungspalette" um Baudarlehen, Bausparverträge und um Riester-Renten mit der Option auf einen späteren Baukredit erweitert.
Für Interessenten mit konkreten Kauf- oder Bauabsichten bietet das Wohnriester-Baudarlehen gute Sparmöglichkeiten. Sie können die Riester-Zulagen für die Tilgung des Darlehen verwenden und gemeinsam mit den Riester-Beiträgen als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen. Werden alle staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile in das Darlehen mit eingebracht, so kann ein Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren circa fünf Jahre schneller getilgt sein als eine ungeförderte Hypothek. Bis zu 20.000 Euro Finanzierungskosten können so gespart werden. Förderberechtigte mit späterem Kapitalbedarf können sich mit einem Riester-Bausparvertrag günstige Zinsen sichern und eine staatliche Förderung dafür erhalten.
Trotz der attraktiven Sparmöglichkeiten ist der Wohnriester ein komplexes Thema mit hohem Erklärungsbedarf. Welche Zulagen und Steuervorteile zu erreichen sind, kann am besten ein qualifizierter Berater ermitteln. Finanzierungsspezialisten wie die Dr. Klein & Co. AG und die Freie Hypo GmbH haben ihre Vermittler umfassend zum Thema Wohnriester geschult und können ihre Kunden hierbei tatkräftig unterstützen.
Die Riester Förderung im Überblick:
Was und wer wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf oder Bau einer ausschließlich selbst genutzten Immobilie. Förderberechtigt sind alle Privatpersonen, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt sind.
Wie hoch ist die Wohnriester-Förderung?
Die Grundzulage beträgt bis zu 154 Euro pro Jahr und für jedes vor 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Für die volle Förderung muss ein Mindestbeitrag von 4% des Bruttovorjahreseinkommens für die Altersvorsorge aufgebracht werden, maximal 2.100 Euro pro Jahr.
Welche Steuervorteile gibt es?
Die Zulagen und Eigenbeiträge können als Sonderausgaben von bis zu 2.100 Euro geltend gemacht werden. Ein Steuervorteil ergibt sich, wenn die aus dem Sonderausgabenabzug erzielte Steuerersparnis höher ist als die Zulagen.
Wird das Wohnriestern im Alter besteuert?
Der Wohnriester unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Die Steuerschuld kann mit Rentenbeginn gegen einen Rabatt von 30 Prozent sofort getilgt werden. Alternativ sind Ratenzahlungen bis zum 85. Lebensjahr möglich.
2. Der Kunden-Score bestimmt den Kreditzins
Viele Verbraucher kennen das: Privatkredite werden mit niedrigen Zinsen beworben, beim konkreten Angebot liegen diese jedoch um einiges höher. Einer der Gründe dafür ist das Kreditscoring nach Basel II.
Mit der seit 2007 innerhalb der Europäischen Union geltenden Eigenkapitalrichtlinie sollen einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei Kreditvergaben und im Kredithandel geschaffen und eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken sichergestellt werden. Konkret bedeutet das für die Banken, dass sie höhere Rücklagen bilden müssen, wenn sie Kredite mit hohen Ausfallrisiken vergeben.
Scoring und Ausfallrisiken
Um das Ausfallrisiko eines Kredites zu bestimmen, führen Banken ein Scoring durch. Anhand des ermittelten Score-Wertes werden die Höhe und die Konditionen des Kredites festgelegt. In das Scoring fließen verschiedene Kriterien, wie beispielsweise die Höhe des Einkommens, das Alter, der Familienstand, der Wohnort, der Arbeitgeber, laufende Kredite sowie das bisherige Zahlungsverhalten des Antragstellers ein. Eine zentrale Rolle spielt die Schufa-Auskunft: Sind dort Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung von Krediten vermerkt, wirkt sich das besonders negativ auf den Scoring-Wert aus. Welche Angaben abgefragt werden und wie stark diese in die Bewertung mit einfließen, ist von Bank zu Bank unterschiedlich.
Auswirkungen auf die Kreditvergabe
Generell gilt: Bei einem schlechten Scoring-Wert erhält der Kunde entweder gar keinen Kredit oder er muss höhere Zinsen zahlen. Der Grund: Bei einem schlechten Rating muss die Bank mehr Eigenkapital unterlegen, wodurch sich die Kosten erhöhen. Diese werden anhand von höheren Zinsen an den Kunden weitergegeben. Bei einem Kunden mit einem guten Scoring-Wert wird der Zinssatz entsprechend niedriger angelegt.
Wichtig für den Verbraucher ist, dass er die Angebote der unterschiedlichen Banken vergleichen kann. Die zuverlässige Vergleichsgröße bei bonitätsunabhängigen Krediten ist der Effektivzins. Neben dem Nominalzins sind darin auch die zu zahlenden Gebühren enthalten. Bei bonitätsabhängigen Krediten lassen sich die genauen Kosten eines Kredites nur individuell durch den Kreditantrag ermitteln. Unabhängige Berater wie die Finanzierungsspezialisten von Dr. Klein helfen Antragstellern dabei, eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen und so einfacher und schneller den für sie günstigsten Kredit zu finden.
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister. Die 100-prozentige Tochter der Hypoport AG bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von mehr als 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch internetgestützte Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die wir an unsere Privatkunden weitergeben. So werden meist deutlich günstigere Konditionen möglich, als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen sie anbieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
Pressekontakt: Stephan Lamprecht Leiter Business Development
Dr. Klein & Co. AG Hansestraße 14
23558 Lübeck Tel.: +49 451 140 8 -3030 Fax: +49 451 140 8 -3399
E-Mail: stephan.lamprecht@drklein.de Internet: www.drklein.de
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