Kölner Stadt-Anzeiger: Brandenburgs Generalstaatsanwalt kritisiert Bundesverfassungsgericht Rautenberg: Rechtsextreme Verunglimpfung der Bundesflagge zu nachsichtig beurteilt
Geschrieben am 23-02-2009 |
Köln (ots) - Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Cristoforo Rautenberg, hat dem Bundesverfassungsgericht falsche Nachsicht gegenüber rechtsextremen Verunglimpfungen der Bundesflagge vorgeworfen. "Es sollte Verfassungsgegnern nicht zu leicht gemacht werden, sich an unserem wichtigsten Staatssymbol zu vergreifen", schreibt Rautenberg im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe). Karlsruhe hatte im September die Verurteilung eines mutmaßlichen Neonazis aufgehoben, der die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold öffentlich als Schwarz-Rot-Senf" bezeichnete. Der Verurteilte habe offensichtlich an eine "Verunglimpfungstradition" der Nationalsozialisten anknüpfen wollen, so Rautenberg. Die Nazis hätten in der Weimarer Republik Schwarz-Rot-Gold "als Symbol eines freiheitlich-demokratischen Deutschlands" verächtlich gemacht, indem sie "Gold" durch Gelb, Senf, Mostrich, Hühnerkacke oder schlicht Scheiße ersetzten. Der Fall muss an diesem Donnerstag vor dem Amtsgericht Köln neu verhandelt werden. Nach Ansicht der Karlsruher Richter kann die genannte "historische Verknüpfung" im Bewusstsein der Bevölkerung nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Das Kölner Gericht müsse daher prüfen, "ob die Umschreibung der Farbe »Gold« als »Senf« in der konkreten Situation eine empfindliche Schmähung beziehungsweise besondere Verächtlichmachung bedeutet". Karlsruhe verkenne hier "den hohen Stellenwert der Bundesflagge", des einzigen Staatssymbols mit Verfassungsrang, kritisierte Rautenberg, der auch Mitglied im brandenburgischen "Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit" ist. Die Begründung ihrer Entscheidung durch die Karlsruher Richter nannte er "sparsam".
Hinweis: Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 15.09.08, Aktenzeichen 1 BvR 1565/05
Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2
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