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ING-DiBa/ VISA-Streit: Landgericht Bückeburg weist Einspruch der Sparkasse Schaumburg gegen einstweilige Verfügung zurück

Geschrieben am 24-02-2009

Frankfurt/Main (ots) - Das Landgericht Bückeburg hat entschieden,
dass der Einspruch der Sparkasse Schaumburg gegen die am 1. Oktober
2008 erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen wird (Az: 1 O
170/08). Damit bleiben die Geldautomaten der Sparkasse Schaumburg
weiter für alle Bankkunden geöffnet. Dieses Urteil ist die dritte
Entscheidung, die eine ergangene einstweilige Verfügung gegen eine
Sparkasse nochmals bestätigt.

Über die ING-DiBa AG:

Die ING-DiBa ist mit über sechs Millionen Kunden die größte
Direktbank in Deutschland. Die Kerngeschäftsfelder sind Sparen,
Wertpapiergeschäft, Baufinanzierungen, Konsumentenkredite und
Girokonten. Die Bank verzichtet auf ein teures Filialnetz und bietet
stattdessen einfache und günstige Konditionen. Sie ist jeden Tag 24
Stunden für ihre Kunden erreichbar. Das Wirtschaftsmagazin "Euro"
kürte die ING-DiBa 2008 zu Deutschlands beliebtester Bank.

Originaltext: ING-DiBa AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59133
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59133.rss2

Pressekontakt:
ING-DiBa AG
André Kauselmann
Tel.: 069 / 27222 66134
E-Mail: a.kauselmann@ing-diba.de


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