ING-DiBa/ VISA-Streit: Landgericht Bückeburg weist Einspruch der Sparkasse Schaumburg gegen einstweilige Verfügung zurück
Geschrieben am 24-02-2009 |
Frankfurt/Main (ots) - Das Landgericht Bückeburg hat entschieden, dass der Einspruch der Sparkasse Schaumburg gegen die am 1. Oktober 2008 erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen wird (Az: 1 O 170/08). Damit bleiben die Geldautomaten der Sparkasse Schaumburg weiter für alle Bankkunden geöffnet. Dieses Urteil ist die dritte Entscheidung, die eine ergangene einstweilige Verfügung gegen eine Sparkasse nochmals bestätigt.
Über die ING-DiBa AG:
Die ING-DiBa ist mit über sechs Millionen Kunden die größte Direktbank in Deutschland. Die Kerngeschäftsfelder sind Sparen, Wertpapiergeschäft, Baufinanzierungen, Konsumentenkredite und Girokonten. Die Bank verzichtet auf ein teures Filialnetz und bietet stattdessen einfache und günstige Konditionen. Sie ist jeden Tag 24 Stunden für ihre Kunden erreichbar. Das Wirtschaftsmagazin "Euro" kürte die ING-DiBa 2008 zu Deutschlands beliebtester Bank.
Originaltext: ING-DiBa AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59133 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59133.rss2
Pressekontakt: ING-DiBa AG André Kauselmann Tel.: 069 / 27222 66134 E-Mail: a.kauselmann@ing-diba.de
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