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Deutscher Ethikrat thematisiert Gesundheitsvorsorge in öffentlicher Veranstaltung

Geschrieben am 26-02-2009

Berlin (ots) - Rechtliche und ethische Aspekte der
Präventivmedizin waren Gegenstand der zweiten öffentlichen
Abendveranstaltung im Rahmen des "Forums Bioethik" des Deutschen
Ethikrates am 25. Februar in Berlin.

Gesundheitsvorsorge könne dazu beitragen, Krankheitsraten zu
vermindern und Leben zu verlängern. Dies hob Julika Loss vom Institut
für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften der Universität
Bayreuth in ihrem einführenden Vortrag hervor. Für zahlreiche
Präventionsmaßnahmen sei ein positiver Effekt auf die Gesundheit des
Einzelnen belegt. Mittels Information, Aufklärung und Beratung
könnten Einstellung und gesundheitsrelevantes Verhalten unter
Umständen wirksam beeinflusst werden. Exemplarisch diskutierte die
Referentin die Vor- und Nachteile von infrastrukturellen Maßnahmen,
Anreizsystemen, aber auch restriktiven Maßnahmen. Dass wirksame
Prävention kostenintensiv ist, sei kein Argument für Einsparungen in
diesem Bereich.

Der Philosoph am britischen Nuffield Council on Bioethics Harald
T. Schmidt beleuchtete in seinem Beitrag die ethischen Dimensionen
der Prävention und der Rolle des Staates in diesem Kontext. Er
befürwortete eine Kombination von staatlicher Fürsorglichkeit und
individueller Selbstbestimmung, um so dem Einzelnen den Zugang zu
medizinischer Versorgung zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass
Gesundheitsrisiken minimiert werden. Herr Schmidt wies auf die
steigende Zahl privater Anbieter genetischer Analyseverfahren und
bildgebender Untersuchungen hin, die den Wert ihrer Dienste für eine
selbstbestimmte Lebensführung betonten, aber Daten produzierten,
deren wissenschaftliche Validität und klinische Relevanz fraglich
sei. Es sei zu diskutieren, ob der Staat hier reglementierend
eingreifen müsse.

Stefan Huster, Öffentlich- und Sozialrechtler an der
Ruhr-Universität Bochum, sprach über rechtsethische Aspekte der
Gesundheitsvorsorge. Er betonte, dass für Gesundheit und
Gesundheitsgerechtigkeit die Vorsorge von mindestens ebenso großer
Bedeutung sei wie die Versorgung und dass eine wirksame Politik der
Gesundheitsförderung und Gesundheitsgerechtigkeit
sektorenübergreifend und integrativ angelegt sein müsse. Nicht
zuletzt hätten auch sozioökonomische Faktoren einen erheblichen
Einfluss auf den Gesundheitszustand des Einzelnen, auch wenn es ein
weitgehend egalitär ausgestaltetes medizinisches Versorgungssystem
gebe. Der Zusammenhang zwischen Versorgung und Vorsorge sei
ambivalent: Auf der einen Seite sollten Reformen des
Versorgungssystems nicht diejenigen Gruppen der Bevölkerung belasten,
die bereits aufgrund anderer Faktoren sozial und gesundheitlich
benachteiligt seien. Auf der anderen Seite seien Investitionen in die
Gesundheitsvorsorge für die Gesundheitsgerechtigkeit am
förderlichsten.

In der anschließenden Diskussion mit dem Publikum wurden Fragen
nach dem Verhältnis von präventiven und kurativen Maßnahmen
aufgeworfen. Als Kriterien für den Anspruch auf Gesundheitsvorsorge
wurden der Gesundheitseffekt und die Kostenersparnis im Vergleich zu
kurativen Maßnahmen genannt. Allerdings sei es schwer, die
Kosteneinsparung zu messen und daher ebenso schwer, diesbezüglich
politische Entscheidungen zu treffen. Der Forderung nach verstärkten
Appellen an die Beteiligung des Einzelnen könne man durch bessere
Verzahnung von staatlicher und individueller Verantwortung
nachkommen.

Weitere Informationen unter www.ethikrat.org.

Originaltext: Deutscher Ethikrat
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42978
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42978.rss2

Pressekontakt:
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
D-10117 Berlin

Tel: +49 +30 203 70-246
Fax:+49 +30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org


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