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Apotheker informieren: Ab 1. Juli werden mehr als 2.100 Arzneimittel zuzahlungsfrei

Geschrieben am 27-06-2006

Berlin (ots) - Verbraucher, die wissen wollen, ob das vom Arzt
verordnete Medikament von der Zuzahlung befreit ist, können sich ab
kommenden Samstag in jeder Apotheke beraten lassen. Nach Angaben der
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände verfügen alle
21.500 Apotheken pünktlich zum 1. Juli über entsprechende
Informationen. Zu diesem Stichtag entfallen bei 79
Arzneimittelwirkstoffen mit mehr als 2.000 Präparaten die
Zuzahlungen. Sollte der Arzt ein zuzahlungspflichtiges Medikament
verordnet haben, prüft der Apotheker, ob in diesem Fall ein
zuzahlungsbefreites Alternativpräparat abgegeben werden kann.

In allen Apotheken liegen zudem ab Samstag entsprechende
Informationsmaterialien aus. Auch im Internet können sich Patienten
und Ärzte umfassend informieren: Unter www.aponet.de erfahren sie,
welche Medikamente von der Zuzahlung befreit sind. Diese Liste wird
alle zwei Wochen aktualisiert.

Hintergrund: Ab dem 1. Juli werden neue Regelungen des
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wirksam.
Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen müssen dann bei bestimmten
Arzneimitteln nichts mehr für ihre Verordnungen zahlen. Betroffen
sind Nachahmerpräparate (Generika) aus 79 verschiedenen
Festbetragsgruppen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen entscheiden
auf Basis der Preismeldungen der Hersteller darüber, ob ein
Medikament von der Zuzahlung befreit wird.

Für alle Präparate, die von den Kassen nicht ausdrücklich von der
Zuzahlung befreit wurden, gelten weiterhin die Zuzahlungsregelungen.

In Abhängigkeit von der Preisgestaltung der Hersteller kann es in
bestimmten Fällen aber auch zu Mehrbelastungen für den Patienten
kommen.


Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7002
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Annette Rogalla
Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de


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