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Kein Strafprozess gegen Franjo Pooth

Geschrieben am 02-03-2009

Düsseldorf (ots) - Der Düsseldorfer Unternehmer Franjo Pooth (39)
muss sich wegen der Insolvenz seiner Gesellschaft Maxfield GmbH nicht
in öffentlicher Hauptverhandlung vor Gericht verantworten. Pooth
akzeptierte heute einen Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf. Die
Lösung im Strafbefehlsverfahren wurde dadurch möglich, dass sich die
gegen Herrn Pooth im Ermittlungsverfahren durch die
Staatsanwaltschaft erhobenen massiven Vorwürfe größtenteils nicht
bewahrheitet haben.

Der Vorwurf der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung konnte durch
Franjo Pooth ebenso entkräftet werden, wie der Vorwurf mehrerer
Bestechungen von Sparkassenvorständen. Franjo Pooth hatte von Beginn
der Ermittlungen an mit den Strafverfolgungsbehörden intensiv
kooperiert und die Umstände der Insolvenz der Gesellschaft in
umfangreichen Vernehmungen aufgeklärt. Die um 3 Monate verspätete
Anmeldung der Insolvenz wurde als nur fahrlässige Handlung Pooths
eingestuft.

Der Verzicht auf die Rechnungslegung für einen dem
Sparkassenvorstand Karl-Heinz S. gelieferten Fernseher wurde
lediglich als Vorteilsgewährung eingestuft. Durch die Überlassung des
Fernsehgerätes hat das Amtsgericht Düsseldorf im Strafbefehl
ausgeführt: (Zitat Strafbefehl): "Es war zunächst angedacht, einen
der Maxfield GmbH zustehenden Einkaufsrabatt als "private
Freundschaftsgeste" an den anderweitig verfolgten S. weiterzugeben .
... Aufgrund einer Drohung dieses Vorstandes jedoch habe Pooth
beschlossen (Zitat Strafbefehl): "dass die Bezahlung durch den
anderweitig Verfolgten S. zunächst vorübergehend und schließlich
endgültig unterbleiben sollte."

Der Untreuevorwurf basiert auf einer Unklarheit bei der
Buchführung der Gesellschaft hinsichtlich eines Betrages von
lediglich "15.000 EUR", die sich Herr Pooth schließlich zurechnen
ließ.

Der Vorwurf der Bestechung im geschäftlichen Verkehr gründet in
einer nicht gerechtfertigten Zahlung in Höhe von lediglich "20.000
EUR" an einen Vertriebspartner von Maxfield. Weiter gehende
Bestechungsvorwürfe, etwa der Vorwurf einer Bestechung des ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden Martin H. der Düsseldorfer Sparkasse ., sowie
Vorwürfe des Betrugs zum Nachteil der Sparkasse und sogenannter
Kick-Back-Zahlungen konnten im Ermittlungsverfahren dagegen
entkräftet werden. Die Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlswege
basiert auf einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf, nachdem
zwischen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Anwalt von Franjo
Pooth, dem Kölner Strafverteidiger Benedikt Pauka, eine
Übereinstimmung in der Einschätzung der Sach- und Rechtslage erzielt
worden ist.

In der Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf wird die
Hauptverantwortung auf Seiten der Düsseldorfer Sparkasse gesehen. In
der Entscheidung ist zur verspäteten Insolvenzanmeldung wörtlich
ausgeführt. (Zitat Strafbefehl): "Trotz dieser Verluste wirkte die
mit Forderungen von mehr als 9 Millionen EUR versehene
Hauptgläubigerin der Maxfield GmbH, die Stadtsparkasse Düsseldorf ...
im Verlauf des Jahres 2007 darauf hin, dass kein Insolvenzantrag
gestellt werden soll." Ähnlich hätten Mitarbeiter einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft agiert. Bei Aufbieten der
erforderlichen Sorgfalt hätte Franjo Pooth (Zitat Strafbefehl)
"erkennen müssen, dass es den Beteiligten auf Seiten der
Stadtsparkasse Düsseldorf und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
R.-Partner nicht um eine seriöse Bewertung der tatsächlichen
wirtschaftlichen Situation der Maxfield GmbH ging. Vielmehr sollte
der einer Insolvenz der Maxfield GmbH folgende "Skandal" vermieden
... werden."

Zur Vorteilsgewährung an den Sparkassenvorstand Karl-Heinz S.
durch die Überlassung eines Fernsehers hat das Amtsgericht Düsseldorf
im Strafbefehl ausgeführt: (Zitat Strafbefehl)"Es war zunächst
angedacht, einen der Maxfield GmbH zustehenden Einkaufsrabatt als
"private Freundschaftsgeste" an den anderweitig verfolgten S.
weiterzugeben. ... Aufgrund einer Drohung dieses Vorstandes jedoch,
habe Pooth beschlossen, (Zitat Strafbefehl)"dass die Bezahlung durch
den anderweitig Verfolgten S. zunächst vorübergehend und schließlich
endgültig unterbleiben sollte."

Franjo Pooth wurde eine Bewährungsstrafe von 12 Monaten wegen
fahrlässiger Insolvenzverschleppung, Vorteilsgewährung, Untreue in
Höhe von 15.000 EUR und Bestechung im geschäftlichen Verkehr in Höhe
von 20.000 EUR auferlegt. Zudem wurde Herr Pooth eine Geldbuße von
100.000 EUR auferlegt, welche an die Insolvenzmasse zu zahlen ist.

Durch Erklärung eines Rechtsmittelverzichts von Pooths Verteidiger
Pauka gegenüber dem Amtsgericht Düsseldorf wurde die Entscheidung
heute rechtskräftig. Eine öffentliche Hauptverhandlung wird es
deswegen nicht geben. Das Strafverfahren gegen Franjo Pooth ist damit
beendet.

Originaltext: LARA Enterprises.com GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71761
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71761.rss2

Pressekontakt:
LARA Enterprises.com GmbH
Michael Maisch
Tel.: 0211 8629910
Email: mm@lara-enterprises.com


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