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Kein Maulkorb für Berichterstattung über Streumunition

Geschrieben am 03-03-2009

München (ots) - Um eine hohe Geldbuße zu vermeiden, hat der
Regensburger Journalist Stefan Aigner gestern vor dem Münchner
Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung als endgültig
akzeptiert. Diese hatte ihm im Kontext einer Kolumne vom Juli 2008
untersagt zu behaupten, der Rüstungsbetrieb Diehl produziere
Streumunition. Er bezog sich damit auf die so genannte
Punktzielmunition SMArt 155.

"Wir sehen uns durch den Prozess dennoch nicht in unserer
Kommunikation über diese Waffen eingeschränkt", kommentiert François
De Keersmaeker, Geschäftsführer von Handicap International den
Ausgang der Gerichtsverhandlung. "Diehl hat mit seiner Klage gegen
Aigner nicht erreicht, dass wir in Verbindung mit der SMArt-Munition
nicht mehr von Streumunition reden dürfen." In jedem Fall hat der
Prozess eine erfreulich große öffentliche Diskussion um solche Waffen
bewirkt.

Auffällig in der gestrigen Verhandlung war, dass das bayerische
Gericht in seiner Argumentation unwidersprochen der Darlegung des
Nürnberger Waffenproduzenten folgte, dass sein Projektil SMArt exakt
Ziele entdecke und sich andernfalls sofort selbst zerstöre. Nicht
gehört wurden Fachleute, die an dieser Darstellung berechtigte
Zweifel anmelden. So kam der Militärexperte Rae McGrath, der für
Handicap International bei den internationalen Verhandlungen über ein
Verbot von Streumunition immer wieder über Waffen wie SMArt
referierte, in einer Expertise zu dem Schluss: "Ich halte es für
technisch und allgemein sinnvoll, sich auf die SMArt 155 in der
allgemeinen Beschreibung von Streumunition zu beziehen, insbesondere
da es sich um eine bisher unerprobte Waffe handelt." McGrath verweist
in dem Kontext auf die BLU 108, wie SMArt eine sensorengesteuerte
Waffe, die im Einsatzfall im Irak ganz im Gegensatz zu ihrer
eigentlichen Bestimmung genau wie Streumunition gefährliche
Blindgänger hinterließ.

Aufgrund der Zweifel an der Funktionsfähigkeit sensorengesteuerter
Munition, die von der deutschen Regierung während des Oslo-Prozesses
als die moderne Alternative zu Streumunition angepriesen wurde,
hatten sich Handicap International und die internationale Kampagne
gegen Streubomben immer gegen Ausnahmen für bestimmte Waffen im
Verbotsvertrag gewandt. "Obwohl der Vertrag die Formulierung solcher
Ausnahmen enthält, sehen wir ihn prinzipiell als großen Erfolg an",
betont Eva Maria Fischer, Kampagnensprecherin von Handicap
International. "Gleichzeitig werden wir diese alternative Munition
weiterhin genau beobachten, schließlich sind bis heute keine
nachvollziehbaren Testergebnisse veröffentlicht worden. Wir begrüßen
es, dass auch die Gremien des deutschen Parlaments angekündigt haben,
ihr Augenmerk auf die so genannte Punktzielmunition wie SMArt 155 zu
richten." Auch der heutige Wirtschaftsminister zu Guttenberg hatte
als rüstungskontrollpolitischer Sprecher der CDU/CSU 2008 eine
unabhängige Darstellung der Wirkungsweise dieser Munition gefordert.

Originaltext: Handicap International
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16206
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16206.rss2

Pressekontakt:
Eva Maria Fischer 089-54 76 06-0, www.handicap-international.de,
www.streubomben.de


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