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Hoppe gegen "Verrechtlichung des Sterbens"

Geschrieben am 03-03-2009

Berlin (ots) - Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages appelliert, von einem detaillierten
Patientenverfügungsgesetz abzusehen. "Mit einer Verrechtlichung des
Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb
darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen
wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die
Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung
klarzustellen", sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung
von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten
Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und
Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.

Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute
verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive
Sterbehilfe, verlangt werde. "Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu
begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer
Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu
suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte
Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen
Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit
Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden
haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit
der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen
wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht
beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum
Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der
Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu
vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens
mitwirkt", sagte Hoppe.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
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Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel.: 030/400456-700


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