Neues Deutschland: zur Urteil über Wahlcomputer
Geschrieben am 03-03-2009 |
Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Wahlcomputer sind leicht zu manipulieren, und deshalb verstößt ihr Einsatz gegen die grundgesetzlich garantierte »Öffentlichkeit der Wahl«. Manch ein Skeptiker wird sicher meinen, Karlsruhe habe wieder einmal zu sensibel reagiert und den Teufel an die Wand gemalt. Wer würde in Deutschland schon auf die Idee kommen, eine Wahl zu manipulieren? So etwas sei nur in Bananenrepubliken oder autoritär geführten Staaten möglich. Jene Gutgläubigen seien hier an den Wahlfälschungsskandal im bay〜erischen Dachau erinnert. Der dortige CSU-Stadtrat Wolfgang Aechtner hatte im Jahre 2002 die Kommunalwahlen zugunsten seiner Partei beeinflusst, indem er beinahe 500 Briefwahlunterlagen selbstständig ausfüllte. Ans Licht kam dies nur, weil der Provinzpolitiker dabei denselben Kugelschreiber benutzte. Diese Geschichte macht eines deutlich: Wahlfälschungen sind in Deutschland kein Ding der Unmöglichkeit. Deshalb ist es nur zu begrüßen, dass Karlsruhe den Einsatz von manipulationsanfälligen Computern nun untersagt. Wer kann schon garantieren, dass nicht manch ein Politiker auf den Gedanken kommt, das Wahlergebnis zu Gunsten der eigenen Partei oder Karriere zu manipulieren? An der technischen Umsetzung eines solchen Plans dürfte es nicht scheitern, niederländische Hacker benötigten dafür nicht einmal 60 Sekunden.
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