Wenn beim Grillen nicht nur die Kohle Feuer fängt / Private Haftpflicht- und Unfallversicherungen übernehmen Kosten, die durch Verletzungen oder Brandschäden entstehen
Geschrieben am 28-06-2006 |
Köln (ots) - Zurzeit ist Grill-Hochsaison. Besonders am Wochenende treffen sich die Deutschen zum Essen gern draußen - Würstchen, Koteletts und Folienkartoffeln stehen dabei hoch im Kurs. Favorit der Bundesbürger ist nach wie vor das Grillen mit Holzkohle oder Briketts. Doch so stimmungsvoll das offene Feuer ist, es birgt Risiken - vor allem, wenn Kinder dabei sind: Eine kurze Unachtsamkeit kann schnell zu schweren Verletzungen oder Sachschäden führen. Um sich für solche Fälle finanziell abzusichern, sind private Haftpflicht- und Unfallversicherungen wichtig.
Versicherungsschutz für "heiße" Tage
Experten schätzen, dass sich in Deutschland jährlich rund 4.000 Menschen bei Grillunfällen verletzen - etwa 500 davon schwer. Dabei ist nicht nur das eigene Verletzungsrisiko hoch, schnell kann der Grillmeister auch anderen Personen Schaden zufügen. Von dem Verursacher wird dann unter Umständen ein hohes Schmerzensgeld verlangt. Gut, wenn er eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, denn sie gewährt im Unglücksfall Versicherungsschutz. "AXA bietet bei der Haftpflicht einen Familientarif an. Damit besteht Versicherungsschutz auch für die Kinder und den Ehepartner", sagt Norbert Klein, Experte für Haftpflichtversicherungen. "Das gilt übrigens nicht nur bei Verletzungen, sondern natürlich auch bei Sachschäden." Verursachen Sohn oder Tochter beispielsweise einen Brand auf der Terrasse des Nachbarn, ist das über die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Doch was, wenn man selbst geschädigt wurde, aber der Verursacher nicht haftpflichtversichert ist? In diesem Fall greift die sogenannte Forderungsausfallversicherung, die in der Haftpflichtversicherung von AXA kostenlos eingeschlossen ist: Wer diesen Schutz hat, geht auch als Geschädigter nicht leer aus.
In der Freizeit wichtig: Eine private Unfallversicherung
Grillen ist Freizeitvergnügen - deswegen kommt bei einem Unfall auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen auf. Die private Unfallversicherung hingegen schützt rund um die Uhr und überall auf der Welt - also auch beim Grillfest. Verletzt sich der Versicherte so schwer, dass bleibende Schäden entstehen, zahlt die Versicherung eine einmalige Summe, die sich nach dem Grad der Invalidität richtet. Auch monatliche Rentenzahlungen können vereinbart werden. Für Kinder gibt es spezielle Unfallversicherungen, die zum Beispiel dafür aufkommen, dass Eltern bei einem längeren Krankenhausaufenthalt den Nachwuchs begleiten können. Kinder können aber auch im Rahmen einer Familienversicherung versichert werden. Der Schutz der Kleinen ist besonders wichtig, denn sie können das Risiko eines offenen Grills oft nicht einschätzen.
Tipps für sicheres Grillen
- Kinder: Sie sollten ausreichend Abstand zum Grill halten und niemals ohne Aufsicht in die Nähe der Feuerstelle kommen.
- Grill: Er sollte stabil sein und das Material darf nicht zu heiß werden. Ein guter Anhaltspunkt beim Kauf ist ein DIN-Siegel oder das GS-Prüfzeichen.
- Standort: Einen festen und nicht entflammbaren Untergrund wählen - beispielsweise die Terrasse oder ein ebenes Stück Rasen. Über dem Grill sollte sich weder eine Markise noch ein Sonnenschirm befinden, sonst besteht Brandgefahr.
- Anzünder: Niemals Benzin oder Spiritus verwenden, denn diese sind hochentzündlich. Sicherheits-Grillanzünder hingegen verursachen keine Stichflammen und wirken sich auch nicht negativ auf den Geschmack des Grillguts aus.
- Fettspritzer: Herabtropfendes Öl fängt schnell Feuer. Das lässt sich durch Grillschalen vermeiden. Zusätzlich ist es sinnvoll, Grillschürze und -handschuhe zu tragen.
- Restglut: Die noch heißen Kohlen mit Sand löschen und erst nach dem endgültigen Erkalten in den Abfall werfen. Kohle nie zum Abkühlen ins Beet kippen: Kinder könnten hineintreten oder danach greifen und sich verbrennen.
Originaltext: AXA Konzern AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53273 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53273.rss2 ISIN: DE0008410002
Pressekontakt: AXA Konzern AG Konzernkommunikation Sabine Friedrich Colonia-Allee 10-20 D-51067 Köln Tel.: (0221) 148 - 31374 Fax: (0221) 148 - 30044 E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
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