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Energieausweis für Gebäude: Alles im grünen Bereich? / Einsparpotenziale für Mieter und Käufer direkt ersichtlich / Zwei Varianten stehen zur Auswahl / Ausweis gibt Tipps zur Modernisierung für Hausbe

Geschrieben am 06-03-2009

Köln (ots) - Strom- und Heizkosten lassen heutzutage die
Nebenkosten in die Höhe schnellen. Um nach dem Einzug oder Hauskauf
keine böse Überraschung zu erleben, sollten sich Miet- oder
Kaufinteressenten deshalb im Vorfeld schon über den energetischen
Zustand der Immobilie informieren. "Dazu können sie sich vom
Vermieter oder Verkäufer den Energieausweis vorlegen lassen", rät Kai
Zitzmann von TÜV Rheinland, der Gebäude entsprechend unter die Lupe
nimmt und bewertet. Seit Januar 2009 ist der Energieausweis für alle
Wohnhäuser Pflicht, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft
werden. Das Formular zeigt auf einer Skala von Grün nach Rot die
energetische Bewertung des Energiebedarfs- oder verbrauchs des
Gebäudes und kann dadurch Rückschlüsse über den künftigen
Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserverbrauch zulassen.

Grundsätzlich können Eigentümer zwischen zwei Varianten des
Energieausweises wählen. Beim Bedarfsausweis, der allerdings für
Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten sowie zur Erlangung von
Fördergeldern Pflicht ist, ermitteln Experten wie Kai Zitzmann den
tatsächlichen und rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den
energetischen Zustand des Gebäudes. "Dabei checken wir etwa, ob die
Wände, Dach und Keller gut gedämmt und Undichtigkeiten vorhanden
sind, sowie ob die Fenster dem aktuellen Standard entsprechen",
erklärt der Experte. Außerdem werden bei der Analyse auch noch die
Heizungsanlage und der Heizenergiebedarf der beheizten Gebäudeflächen
sowie die Warmwasserbereitung berücksichtigt. Dagegen beruht der
Verbrauchsausweis auf dem reinen Energieverbrauch der vergangenen
drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt also stark vom
individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher weniger
aussagekräftig.

Egal ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder
dem rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss in jedem Fall
individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten, wie sich die
Energiebilanz der Immobilie verbessern lässt. Für den Hauseigentümer
können sich diese Tipps durchaus rechnen. Denn: "Je nach Gebäudeart
kann der Energiebedarf durch geeignete Sanierungsmaßnahmen deutlich
verringert werden - und das ohne auf den gewohnten Komfort verzichten
zu müssen", betont der Experte. Das Beste daran: Der Bund bietet für
solche energiesparenden Umbaumaßnahmen zahlreiche Förderprogramme an
(mehr dazu unter www.bmu.de/energieeffizienz und dann den Link
"Fördermittel" anklicken). Somit ist der bedarfsbasierende
Energieausweis mit Sicherheit eine lohnende Investition.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 02 21/8 06-22 55
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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