euro adhoc: feratel media technologies AG / Sonstiges / Hauptaktionärin TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH stellt Verlangen nach Squeeze-out gemäß Gesellschafterausschlussgesetz
Geschrieben am 09-03-2009 |
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
09.03.2009
Heute erhielt die im Amtlichen Handel an der Wiener Börse im Segment Standard Market Auction notierte Feratel Media Technologies AG, FN 72841 w ("Feratel"), ein Verlangen ihrer Hauptaktionärin TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH, FN 319080 k ("TMB"), ein Squeeze-out-Verfahren der Minderheitsaktionäre der Feratel gemäß Gesellschafterausschlussgesetz durchzuführen. TMB forderte den Vorstand der Feratel auf, zu diesem Zweck eine Hauptversammlung der Aktionäre der Feratel einzuberufen, die über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre zu beschließen hat.
Das Gesellschafterausschlussgesetz sieht vor, dass ein Aktionär, dem mindestens 90% der Aktien einer Aktiengesellschaft gehören, verlangen kann, dass eine Hauptversammlung einberufen wird, die über den Ausschluss der übrigen Aktionäre beschließt. Beschließt die Hauptversammlung den Squeeze-out, so gehen mit der Eintragung des Beschlusses die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär über, der den Minderheitsaktionären die Barabfindung Zug um Zug gegen Übergabe der Aktien zu bezahlen hat.
Nach Kenntnis der Feratel hält TMB 6.865.479 Stammaktien mit einem Stimmrechts- und Grundkapitalanteil von 90,04% an Feratel und erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen, das Verlangen auf Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Feratel zu stellen. Der Vorstand der Feratel wird daher eine Hauptversammlung einberufen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen gemeinsamen Bericht mit TMB über den geplanten Ausschluss erstatten, in dem insbesondere zur Angemessenheit der von TMB gewährten Barabfindung Stellung zu nehmen ist. Der Termin für die Hauptversammlung sowie die Höhe der Barabfindung, die noch nicht feststeht, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesondert veröffentlicht werden.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: feratel media technologies AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
feratel media technologies AG, Mag. Gabriela Huter, Maria-Theresien-Straße 8, A-6020 Innsbruck, Tel.: +43 (0)512 7280-407, E-Mail: gabriela.huter@feratel.com, www.feratel.com
Branche: Tourismus & Freizeit ISIN: AT0000737804 WKN: 615165 Index: WBI, Standard Market Auction Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel
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