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Rauchmelder können Leben retten / Am 13. März 2009 ist Rauchmeldertag

Geschrieben am 10-03-2009

Köln (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Ein Piepsen kann zwischen Leben und Tod stehen - wenn es von einem
Rauchmelder kommt. Experten schätzen, dass eine flächendeckende
Einführung der Brand-Alarmsysteme etwa 50 Prozent aller bisherigen
Feueropfer das Leben retten könnten. Rund 200.000 Brände gibt es
jährlich in Deutschland, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Rund
600 Menschen sterben dabei Jahr für Jahr. Oft ist der Rauch
gefährlicher als das Feuer selbst: Zwei Drittel der Brandopfer werden
nachts von den geruchlosen Gasen Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
ohnmächtig. Bereits nach wenigen Atemzügen kommt es zur tödlichen
Rauchvergiftung. Für die Flucht bleibt kaum Zeit. "Deshalb sollte
jeder Haushalt Rauchmelder anschaffen", rät Versicherungsexperte René
Conrad von AXA. "Sie schlagen bei Rauchentwicklung sofort Alarm und
können so Leben retten."

Nur in einigen Bundesländern sind Rauchmelder vorgeschrieben

Mittlerweile sind Rauchmelder in sieben Bundesländern
vorgeschrieben. In Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Thüringen und dem Saarland müssen
die Alarmsysteme bereits in Neubauten angebracht werden. Bis
spätestens 2014 sind Brandmelder in einigen der genannten
Bundesländer auch in bestehenden Wohnungen und Häusern Pflicht.*

Eine lohnende Anschaffung: Qualitätsgeprüfte Rauchmelder gibt es
schon ab fünf Euro, und die Investition kann bei der Versicherung
Geld sparen: Die AXA Versicherung gewährt bis zu sieben Prozent
Rabatt auf die Feuerversicherung, wenn Rauchmelder installiert sind.
Damit die Alarmsysteme richtig arbeiten, sollte einiges beachtet
werden: Brandmelder sollten in Fluchtwegen wie Fluren und Treppen und
vor Schlafräumen freistehend an der Decke angebracht sein. Nicht
sinnvoll ist es, Rauchmelder in Räumen anzubringen, in denen häufig
Fehlalarm ausgelöst werden kann - etwa in Bädern.

Versicherungsschutz für den Ernstfall

Zwar kann ein Rauchmelder Leben retten, Haus und Einrichtung sind
nach einem Brand aber meist nicht mehr zu gebrauchen. Vor den
finanziellen Folgen eines solchen Schadens schützen Wohngebäude- und
Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am
Haus, den darin befindlichen Wohnungen, Nebengebäuden und Garagen.
Die Hausratversicherung kommt für Wert- und Einrichtungsgegenstände
auf, die beschädigt oder vernichtet wurden. Die Versicherungen
erstatten dabei den Preis, den eine neue oder gleichwertige
Einrichtung kostet. Tipps zu Versicherungen rund um Haus und Wohnung
gibt es im Ratgeber "Sicher bauen, sorgenfrei wohnen". Die Broschüre
gibt es kostenlos beim AXA Vermittler oder zum Herunterladen unter
www.AXA.de/bauherrenratgeber.

*Unterschiedliche Fristen je nach Bundesland.

Bildmaterial zur Pressemitteilung können Journalisten kostenfrei
herunterladen unter www.axa.de/bildarchiv. Abdruck honorarfrei bei
Quellenangabe "AXA Konzern AG".

Weitere Informationen für die Presse:
Sabine Friedrich
Tel.: 0 22 1 / 1 48 - 3 13 74
Fax: 0 22 1 / 1 48 - 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Weitere Informationen für Kunden:
AXA Customer Care GmbH
Tel.: 0 18 03 / 55 66 22 *
Fax: 0221 / 1 48 - 2 05 13
E-Mail: service@axa.de

AXA Konzern im Internet: www.AXA.de

* 9 ct je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abw.
Mobilfunktarif

Originaltext: AXA Konzern AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53273
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53273.rss2
ISIN: DE0008410002

Pressekontakt:
AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de


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