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Geschrieben am 11-03-2009 |
Köln (ots) - Ex-Verfassungsrichter: Geteiltes Echo auf Schäubles Kritik an Karlsruhe
Der ehemalige Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, hat die Kritik von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) an der Arbeit des Gerichts zurück gewiesen. "Das Bundes-verfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des erfassungsrechts", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung oder Online-Durchsuchungen "können nur bei gewichtigen Straftaten den Grundrechtsschutz der einzelnen Persönlichkeit zurück treten lassen. Wägt die Politik nicht selbst ab, muss es das Verfassungsgericht tun." Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch gab Schäuble hingegen das Recht zur Kritik. "Streit zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht über Zuständigkeiten ist völlig natürlich", sagte er der Zeitung. "Es wäre schlimm, wenn hierüber nicht auch unterschiedliche Meinungen ausgetauscht würden. Streitige Diskussionen sind nicht nur legitim, sondern notwendig." Schäuble hatte gesagt, über eine Vorratsdaten-speicherung zu urteilen, falle nichtin die Kompetenz des Gerichts.
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