LVZ: Uhl fordert Herstellungs- und Vertreibungsverbot für gewaltverherrlichende Computerspiele / Wiefelspütz rät Politikern, den Mund zu halten
Geschrieben am 12-03-2009 |
Leipzig (ots) - Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat sich für ein generelles Herstellungs- und Vertreibungsverbot für gewaltverherrlichende Computerspiele ausgesprochen. "Das Geschäftsmodell für brutale und gewaltverherrlichende Computerspiele muss nachhaltig gestört werden. Hier geht es nicht mehr um Altersgrenzen, sondern um ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot", sagte Uhl der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe). Zudem müsse das System zur Alterskennzeichnung von Computerspielen neu geordnet werden. Die Klassifizierung durch die zuständige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) setze die Altergrenzen deutlich zu niedrig an und fahre einen zu wirtschaftsfreundlichen Kurs.
"Die Zeit für ein Verbot der Killerspiele ist reif. Nun sind Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und die Wirtschaft am Zug", betonte Uhl. Der Innenpolitiker räumte gleichzeitig ein, dass der Vertrieb im Internet und im Ausland nur schwer zu kontrollieren sei. "Es ist wohl nicht zu unterbinden, dass Spiele im Netz herunter geladen oder illegal unterm Ladentisch verkauft werden. Entscheidend ist jedoch, dass der Massenverkauf gestoppt wird."
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, warnte dagegen vor vorschnellen Urteilen und Rezepten. Zunächst einmal müssten in Ruhe die Ursachen des Amoklaufs untersucht werden. "Ich rate allen, den Mund zu halten, bevor die genauen Umstände und Ursachen nicht geklärt sind. Diese quatschsüchtige Wichtigtuerei ist verantwortungslos", kritisierte Wiefelspütz. So lange in Deutschland eine so große Zahl an Waffen legal zugänglich sei, könnten solche Heimsuchungen die Gesellschaft treffen.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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