Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Berufsunfähigkeit - für den Ernstfall vorgesorgt / 2. Was ist beim Kauf einer Eigentumswohnung zu beachten?
Geschrieben am 17-03-2009 |
Lübeck (ots) - 1. Berufsunfähigkeit - für den Ernstfall vorgesorgt
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Statistisch gesehen muss jeder vierte Bundesbürger seinen Beruf vor der Rente aufgrund von Krankheit oder Unfall aufgeben. Für viele Betroffene ist dies der finanzielle Ruin, weil sie das fehlende Einkommen nicht ausgleichen können.
Verschärft wurde die Situation dadurch, dass es seit 2001 für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, keinen gesetzlichen Versicherungsschutz in Form der Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt. Stattdessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, die sich vor allem am Leistungsvermögen des Erwerbstätigen orientiert.
Das bedeutet: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, ist nicht zwangsweise erwerbsunfähig. Ist jemand teilweise erwerbsunfähig, so muss er sich dies im Rahmen der Erwerbsminderungsrente anrechnen lassen. Als teilweise erwerbsunfähig gilt, wer nachweislich noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann. Dabei ist es egal, um welche Arbeit es sich handelt oder ob man auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Solange man irgendeine Tätigkeit, sei es als Pförtner oder im Archiv, länger als sechs Stunden ausüben kann, erhält man gar keine Leistungen. Den vollen Leistungsumfang bekommt, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann und damit vollständig erwerbsunfähig ist.
Der Höchstsatz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente liegt bei circa 750 Euro im Monat. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten und seine Familie absichern will, sollte zusätzlich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) vorsorgen.
Die private BUV zahlt bereits, wenn der Versicherte seinen momentan ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann. Er muss sich nicht - wie bei der Erwerbsminderungsrente - auf "irgendeine" Tätigkeit verweisen lassen, die er noch ausüben könnte. Dies ist die gängige Praxis vieler Versicherungsanbieter. Sie verzichten hierbei in ihren Versicherungsbedingungen ausdrücklich auf die so genannte abstrakte Verweisung in andere Berufe und Tätigkeiten. In der Regel reicht die Feststellung einer Beeinträchtigung von 50 Prozent, um die private Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Die Berufsunfähigkeit muss von einem Arzt festgestellt werden und dauerhaft sein. Hierbei reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Versicherte zuvor sechs Monate an einem Stück krank geschrieben war.
Insbesondere für junge Leute ist der frühzeitige Abschluss einer BUV aus mehreren Gründen ratsam, so die Versicherungsspezialisten der Dr. Klein & Co. AG. Zum einen besteht in den ersten Jahren der Berufstätigkeit nur ein begrenzter Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung. Zum anderen zahlt ein junger Mensch geringere Beiträge, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit seitens der Versicherer als geringer eingestuft wird. Zu dem ist ein junger Mensch in aller Regel gesund und kann sich daher über eine BUV absichern. Später, wenn ist er vielleicht schon erkrankt, besteht die Gefahr, dass er keine BUV mehr abschließen kann, da das Risiko aus Anbietersicht zu groß ist.
Bei der Festlegung der gewünschten monatlichen Rentenhöhe bei einer BUV sollte man prüfen, welche Lücke zwischen dem jetzigen Nettoeinkommen und den gesetzlichen Ansprüchen aus der Rentenversicherung besteht. Grundsätzlich gilt: Die private Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 50 bis circa 75 Prozent des Nettoeinkommens absichern.
Zudem lohnt es sich, eine so genannte Dynamik zu vereinbaren. Das bedeutet, dass der Beitrag und die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung jährlich angehoben werden. Der Wertverlust des Geldes durch Inflation und die im Alter steigenden Ansprüche können so ausgeglichen und der gewohnte Lebensstandard gehalten werden.
2. Was ist beim Kauf einer Eigentumswohnung zu beachten?
Ob nun selbst genutzt oder als Kapitalanlage: Beim Kauf einer Eigentumswohnung (ETW) ist einiges zu beachten, damit der Kauf der Immobilie auch eine wertvolle Investition bleibt.
Neben der richtigen Finanzierung ist vor allem das Objekt sorgfältig auszuwählen. Auch wenn der Käufer die Wohnung selbst nutzen will, sollte er auf eine gute Vermietbarkeit und einen guten Wiederverkaufwert der Wohnung achten. Hierfür sind vor allem die Lage und Beschaffenheit der Wohnung entscheidend. So sollte der Käufer auf eine gute Infrastruktur achten, insbesondere darauf, dass gute Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen und Grünanlagen in der Nähe sind. Es ist ratsam, in bereits modernisierte Objekte zu investieren, da sie bei Käufern beliebter sind als nicht sanierte Wohnanlagen. Die Wohnung sollte gut geschnitten sein. Verwinkelte Wohnungen mit schlechter Raumaufteilung lassen sich schwieriger verkaufen oder vermieten. Daneben muss auch die Bausubstanz des Hauses geprüft werden, um hier vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.
Besonderes Augenmerk ist beim Erwerb einer ETW auf die Teilungserklärung zu legen. Darin sind unter anderem die Sondernutzungsrechte und das Sondereigentum festgehalten. Wird einem Käufer ein Sondernutzungsrecht eingeräumt, so darf er bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, wie zum Beispiel einen Gartenteil alleine, also unter Ausschluss der anderen Miteigentümer nutzen. Das Sondereigentum umfasst die Einheiten, die man mit der Wohnung erwirbt, wie zum Beispiel einen dazugehörigen Kelleraum oder Stellplatz.
Mit dem Kaufvertrag erwirbt der Käufer zudem einen Miteigentumsanteil am gesamten Gebäude und am Grundstück und hat einen entsprechenden Teil der Kosten, die dieses verursacht, zu tragen. Die Regelungen hierzu sind ebenfalls in der Teilungserklärung enthalten. Zu klären ist auch, wie hoch die Instandhaltungsrücklage der Wohnanlage ist. Wurde diese nicht in ausreichender Höhe gebildet, so können erhebliche Kosten auf jeden einzelnen Wohnungseigentümer zukommen.
Zudem sollten sich der Käufer unbedingt die Protokolle der Eigentümerversammlung vorlegen lassen. Sie sind zu einem bindend für ihn, zum anderen geben sie Aufschluss über mögliche Probleme und Querulanten in der Eigentümergemeinschaft. Sinnvolle Entscheidungen zum Wohl der Immobilie und der Erhaltung ihres Wertes können häufig nicht getroffen werden, wenn immer ein Teil "quer schießt".
Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein empfiehlt, den Kaufvertrag und die Teilungserklärung vorab auf "Herz und Nieren" überprüfen zu lassen. Gerade bei Wohnungskaufverträgen sind die einzelnen Regelungen für den Laien oft nicht verständlich, die rechtliche Bedeutung wird häufig verkannt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die vertraglichen Vereinbarungen mit der Teilungserklärung übereinstimmen. Wird jemandem zum Beispiel ein Stellplatz als Sondereigentum mitverkauft und stellt sich später heraus, dass dieser nach der Teilungserklärung nicht zum Sondereigentum gehörte, so hat der Wohnungseigentümer auch kein Sondernutzungsrecht am Stellplatz. Diese und andere Überraschungen können vermieden werden, wenn rechtzeitig ein Fachmann hinzugezogen wird.
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister. Die 100-prozentige Tochter der Hypoport AG bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von mehr als 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch internetgestützte Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die wir an unsere Privatkunden weitergeben. So werden meist deutlich günstigere Konditionen möglich, als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen sie anbieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
Pressekontakt: Stephan Lamprecht Leiter Business Development
Dr. Klein & Co. AG Hansestraße 14 23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -3030 Fax: +49 451 140 8 -3399
E-Mail: stephan.lamprecht@drklein.de Internet: www.drklein.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
192192
weitere Artikel:
- Baufinanzierung: Niedrige Zinsen erlauben Schritt in die eigenen vier Wände / Während die Mietbelastung steigt, sinken die Baufinanzierungskosten München (ots) - Laut Deutschem Mieterbund mussten heimische Mieter im vergangenen Jahr 34 Prozent ihres verfügbaren Nettoeinkommens für Wohnen ausgeben. Damit hat sich die durchschnittliche Wohnkostenbelastung um gut einen Prozentpunkt verteuert. Preistreiber sind neben den zuletzt höheren Betriebs- und Energieausgaben auch die Mietkosten selbst, die sich im Schnitt um 1,2 Prozent erhöht haben. Der deutsche Immobilienverband IVD spricht sogar von Mietsteigerungen in Höhe von 2 bis 3 Prozent in Städten über 100.000 Einwohnern. "Während die mehr...
- ERS: Escada AG / Jahresbericht 2007 Escada AG / Jahresbericht 2007 / ERS-Dokument übermittelt von news aktuell an das Exchange Reporting System (ERS) der FWB/Deutsche Börse AG gemäß §§ 47 ff Börsenordnung. Folgende PDF-Dokumente liegen vor: - Jahresbericht deutsch - Jahresbericht englisch -------------------------------------------------------------------------------- mehr...
- Volkswagen Financial Services AG: Wachstumskurs in 2008 weiter fortgesetzt Frankfurt (ots) - Bilanzsumme auf 57,28 Mrd. Euro gestiegen / Gesamtvertragsbestand auf 5,79 Mio. gestiegen / Neuverträge auf 2,04 Mio. erhöht / Vorsteuerergebnis mit 792 Mio. Euro leicht unter Vorjahr Die Volkswagen Financial Services AG (VWFSAG) hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 ihren Wachstumskurs fortgesetzt. Die Bilanzsumme des größten automobilen Finanzdienstleisters Europas erhöhte sich um 9,5 Prozent auf 57,28 Mrd. Euro. Der Gesamtvertragsbestand wuchs um 9,3 Prozent auf 5,79 Mio. Die Zahl der Neuverträge konnte mehr...
- Optimismus: Deutsche planen trotz Wirtschaftskrise Immobilienkauf Nürnberg (ots) - Die Weltwirtschaftskrise lässt deutsche Immobilien-Interessenten offenbar kalt: Viele wollen das Projekt Hauskauf nicht zurückstellen - sondern hoffen eher auf Schnäppchenpreise, wie eine Umfrage des Immobilienportals Immowelt.de ergab. Deutsche Immobilien-Interessenten bleiben trotz Konjunktureinbruch optimistisch: Fast zwei Drittel von ihnen halten an ihren Hauskauf-Plänen fest: Respektable 40 Prozent sehen sich dabei sogar als Krisengewinner - sie hoffen auf Schnäppchenpreise. Weitere knapp 24 Prozent glauben nicht mehr...
- Bundesverband Inkasso: Abofallen im Internet täuschen Verbraucher - Rechnungen von Abzockfirmen ohne Rechtsgrundlage Berlin (ots) - "Unser Leitbild in der sozialen Markwirtschaft ist der mündige und eigenverantwortliche Verbraucher. Und der muss geschützt werden", so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Deshalb lehnt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) entschieden den Einzug von Forderungen für Unternehmen ab, deren Geschäftszweck unseriös ist. Die Berichterstattung über Abofallen im Internet häuft sich: Es sind beispielsweise Gewinnspiele, Kochrezepte, Hilfe bei den Hausaufgaben, Berechnungen der Lebenserwartung oder Warenproben. mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|