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Neue OZ: 2) Kommentar zu Urteil zum Unterhaltsrecht

Geschrieben am 18-03-2009

Osnabrück (ots) - Das Ende der Hausfrau

Größer könnte der Widerspruch nicht sein: Da geißeln vor dem
Hintergrund des Amoklaufs in Winnenden Politiker und Experten die
fehlende Nestwärme in den Familien. Eltern müssen sich vorwerfen
lassen, sie hätten zu wenig Zeit für ihre Kinder. Gleichzeitig aber
verkündet der Bundesgerichtshof endgültig das Ende der Mutter und
Hausfrau.

Denn auch wenn es durch das Karlsruher Urteil keinen Automatismus
gibt, so riskiert doch jetzt jede geschiedene Frau, nach dem dritten
Geburtstag des Kindes zu einer Berufstätigkeit höchstrichterlich
gezwungen zu werden. Die Gesetzesvertreter gehen offenbar davon aus,
dass ab dem dritten Lebensjahr der Betreuungsbedarf eines Kindes
geringer wird.

Für die Befriedigung der Grundbedürfnisse mag das gelten. Doch die
Entwicklung einer gesunden Persönlichkeit- auch das hat Winnenden
gezeigt - erfordert weit über das Kleinkindalter hinaus die volle
Aufmerksamkeit der Eltern. Die Verfechter der strengen Regelung des
Unterhaltsrechts führen gerne den Spruch von der "Chefarztgattin, die
Chefarztgattin bleibt", an. Sie verschweigen dabei, dass das Gros der
alleinerziehenden Mütter an der Armutsgrenze lebt.

Andere sprechen schönfärberisch von der "Stärkung der
Eigenverantwortung der Frauen". Und wer bitte übernimmt die
Verantwortung für die Kinder?

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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