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Mitteldeutsche Zeitung: Teilzeitarbeit im Einzelhandel Bundesarbeitsgericht kippt Tarif-Regelung: Urteil gesteht Kassierern Vier-Prozent-Zulage zu

Geschrieben am 20-03-2009

Halle (ots) - Kassiererinnen bekommen mehr Geld: Das
Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Teilzeitkräften im Einzelhandel
die Zahlung einer "Funktionszulage" in Höhe von vier Prozent ihres
jeweiligen Gehalts zugesprochen, wenn sie im Wochendurchschnitt mehr
als 63 Prozent ihrer Arbeitszeit an der Ausgangskasse stehen. Das
berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung
(Freitagausgabe). Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi feiere das
Grundsatzurteil angesichts der beginnenden Tarifrunde für die
bundesweit 2,7 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel als Sieg,
schreibt das Blatt. Teilzeitkräfte in den SB-Märkten mussten bisher
wie die Vollzeitbeschäftigten mindestens 24 Wochenstunden an der
Kasse stehen, wenn sie den Zuschlag haben wollten. Diese
Kassen-Stundenzahl konnten aber nur wenige Teilzeitkräfte erreichen.
Nun steht ihnen die Funktionszulage anteilig zu.

Eine Halbtagskraft mit 19 Arbeitsstunden pro Woche müsse jetzt
davon nur noch mindestens zwölf (statt bisher 24) Wochenstunden an
der Kasse stehen, um die vier Prozent Zulage zu bekommen, schreibt
die MZ. Laut Mitteldeutscher Zeitung wurde damit eine entsprechende
Regelung im Manteltarifvertrag aller ostdeutschen Länder (außer
Mecklenburg-Vorpommern) gekippt. Somit kommen auf die Arbeitgeber
insgesamt zusätzliche Zahlungen in Millionenhöhe zu. In
Ostdeutschland arbeiten bis zu zwei Drittel der
Einzelhandels-Beschäftigten im Teilzeitbereich unter 30
Wochenstunden.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300


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