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2008: Bevölkerung mit türkischem Pass um 25 000 zurückgegangen

Geschrieben am 23-03-2009

Wiesbaden (ots) - Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) weist das Ausländerzentralregister (AZR) am Jahresende
2008 insgesamt rund 6,73 Millionen Personen in Deutschland nach, die
ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Gegenüber 2007 waren das knapp 0,3% weniger.

Am stärksten abgenommen hat dabei die im Ausländerzentralregister
geführte Bevölkerung mit türkischem Pass: Mit 1,69 Millionen lag ihre
Zahl Ende 2008 um 25 200 unter der des Vorjahres (- 1,5%). Dieser
Rückgang geht zum großen Teil auf Einbürgerungen türkischer
Staatsangehöriger zurück.

Einen nennenswerten Zuwachs von 24 200 Personen gab es
demgegenüber bei der ausländischen Bevölkerung mit einem Pass eines
EU-Mitgliedstaates (+ 1,0%). Hierfür ist nahezu ausschließlich die
zunehmende Zahl von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aus Rumänien
(+ 9 700), Polen (+ 9 000) und Bulgarien (+ 7 200) verantwortlich.
Gegenüber dem Vorjahr ist der relative Anstieg bei den Menschen aus
Bulgarien (+ 15,3%) und Rumänien (+ 11,5%) besonders groß.

Im Laufe des Jahres 2008 sind gut 403 400 Personen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland zugezogen oder
wurden hier geboren, 1 000 mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig haben
307 800 ausländische Personen das Land verlassen oder sind
verstorben, 28 700 Fälle mehr als im Vorjahr. Rund 112 900 Personen
sind aus anderen Gründen, wie zum Beispiel durch Einbürgerung, aus
dem Register ausgeschieden.

Rund 5,36 Millionen oder 80% aller ausländischen Personen in
Deutschland hatten am Jahresende 2008 einen europäischen Pass: Bei
35% (2,36 Millionen) war das ein Pass der 27 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, weitere 29% (1,97 Millionen) der ausländischen
Bevölkerung waren Staatsangehörige aus einem der drei
Kandidatenländer der Europäischen Union (Türkei, Kroatien und
Mazedonien) und nochmals 15% (1,03 Millionen) aus anderen
europäischen Ländern. 12% kamen aus Asien, 4% aus Afrika, 3% aus
Amerika und 1% hatten keine oder eine ungeklärte Staatsangehörigkeit.

Nach einzelnen Staaten betrachtet hatten die meisten der hier
lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen
türkischen Pass (25%), gefolgt von Staatsangehörigen aus Italien mit
8%, Polen mit 6%, Serbien und Montenegro einschließlich der
Nachfolgestaaten mit zusammen 5%, Griechenland mit 4% und Kroatien
sowie die Russische Föderation mit jeweils 3%. Insgesamt waren 188
der 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in der in Deutschland
lebenden Bevölkerung vertreten.

Die am Jahresende 2008 registrierten Ausländerinnen und Ausländer
hielten sich durchschnittlich bereits seit 18,2 Jahren in Deutschland
auf. 37% der ausländischen Bevölkerung (2,47 Millionen) wohnten seit
mehr als 20 Jahren hier. Über 72% (4,86 Millionen) waren seit
mindestens acht Jahren in Deutschland ansässig und erfüllen so die
notwendige Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung.

Das Durchschnittsalter der Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit lag Ende 2008 bei 37,9 Jahren und ist gegenüber
dem Vorjahr um 0,3 Jahre angestiegen. Dies ist vor allem eine Folge
des 2000 eingeführten Optionsmodells, nach dem die Kinder
mehrheitlich auch dann als Deutsche geboren werden, wenn beide Eltern
eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Dies lässt sich auch im
Ausländerzentralregister ablesen: Im Berichtsjahr 2005 waren dort
knapp 521 300 ausländische Kinder unter zehn Jahren registriert, im
Jahr 2008 waren es nur noch 356 400.

1,33 Millionen oder 20% aller im Ausländerzentralregister
geführten Ausländerinnen und Ausländer wurden in Deutschland geboren.
Den höchsten Anteil an in Deutschland Geborenen hatten mit 33% die
türkischen Staatsangehörigen, gefolgt von den italienischen und
griechischen Staatsangehörigen mit jeweils 31% beziehungsweise 28%.

Das Ausländerzentralregister (AZR) erfasst nur Ausländerinnen und
Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
Es wird deshalb bei Bestandszahlen und Veränderungen in der Regel
niedrigere Werte ausweisen als Datenquellen ohne eine solche
Einschränkung. Aus diesem Grund dürfen die Bestandszahlen aus dem AZR
nicht unmittelbar mit jenen aus der Bevölkerungsfortschreibung und
die Zu- und Fortzüge aus dem AZR nicht mit entsprechenden Angaben aus
der Wanderungsstatistik verglichen werden. Es gibt Hinweise, dass die
Zahl der Fortzüge im AZR 2008 zumindest teilweise durch Abmeldungen
von Amts wegen erhöht ist. Diese könnten aufgrund von neuen
Erkenntnissen im Rahmen der Einführung der Steuernummer veranlasst
worden sein.

Weitere Auskünfte gibt:
Dr. Gunter Brückner,
Telefon: (0611) 75-4365,
E-Mail: migration@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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