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Deutsche Marine - Pressemeldung: Seefernaufklärer unverzichtbar für Kampf gegen Terror, Drogen- und Menschenhandel

Geschrieben am 23-03-2009

Glücksburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Nordholz / Dschibuti - Auf die Anschläge des 11. September 2001
reagierte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unter anderem mit
der Verabschiedung der Resolutionen 1368/01 und 1373/01, in denen die
Angriffe aufs schwerste verurteilt wurden und dem Beschluss, gegen
den internationalen Terrorismus mit allen Mitteln vorzugehen.
Ebenfalls in Reaktion auf die Anschläge rief am 12. September der
NATO-Rat erstmals in der Geschichte der NATO nach Artikel 5 des
NATO-Vertrages den Bündnisfall aus. Kurz nachdem US-Präsident George
W. Bush in einer Ansprache vor dem Kongress am 20. September den
"Krieg gegen den Terrorismus" angekündigt hatte, erhielten die USA
weltweite Unterstützung durch ihre Verbündeten in der "Koalition
gegen den Terror", an der sich auch Deutschland umgehend und bis
heute mit See- und Seeluftstreitkräften beteiligt.

Die internationale Gemeinschaft einigte sich schnell auf die
Notwendigkeit, gegen den internationalen Terrorismus mit vereinten
Kräften vorgehen zu wollen, auch wenn bisweilen nicht gelang,
allgemein anerkannt zu definieren, was genau mit dem Begriff des
"Internationalen Terrorismus" gemeint ist. Die Abgrenzung bzw.
Verbindung zur Kriminalität ist nur als ein Beispiel zu nennen.
Überdies konnte nicht präzisiert werden, wo oder wie sich der Terror
manifestieren würde, noch wie er sich regeneriert.
In den Fokus dieser Überlegungen gelangten vor allem Länder mit
politisch schwacher oder gar zerrütteter Staatsstruktur in deren
Folge ein Machtvakuum wie etwa in Somalia vorherrscht. Diese Gebiete
oder Regionen, so die Risikoanalyse, bieten den besten Nährboden für
den Aufbau, Ausbau und die Unterstützung terroristischer Strukturen.

Mit der Mandatierung der "OPERATION ENDURING FREEDOM" (OEF) durch
den Deutschen Bundestag am 16. November 2001 beteiligten sich von
Anfang an auch deutsche See- und Seeluftstreitkräfte an dem
internationalen Wirkverbund. Die Operation im Kampf gegen den
Internationalen Terrorismus bekam damit gerade auch eine sichtbare
maritime Dimension. Die Einsatzgebiete waren zunächst gemäß Artikel 6
des Nordatlantikvertrags: Arabische Halbinsel, Mittel- und
Zentralasien und Nordostafrika sowie angrenzende Seegebiete. Diese
wurden später auf die Seegebiete rund um das Horn von Afrika
reduziert. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus fand
fortan an Land und auf See statt, um die für Wirtschaftsnationen wie
Deutschland essenzielle freie Nutzung der Seeverbindungswege gegen
etwaige Störungen durch den Internationalen Terrorismus gewährleisten
zu können.

Die enorme Größe des Einsatzgebietes, die etwa der Ausdehnung
Mitteleuropas entspricht, erforderte einerseits eine hohe
Durchhaltefähigkeit und andererseits die Fähigkeit zur schnellen
Schwerpunktbildung - Qualitäten, wie sie nur Seestreitkräfte in
Verbindung mit Seeluftstreitkräften bieten. Ab März 2002 nahmen daher
deutsche Seefernaufklärer vom Typ Dassault BR1150 "Bréguet Atlantic"
zunächst mit Stationierungsort Mombasa/ Kenia an OEF teil, um die
weiträumige Seeraumüberwachung insbesondere vor der Küste Somalias zu
gewährleisten. In Folge der Verlegung des Marinefliegerkontingents
nach Djibouti ab September 2003 wurde der Einsatz von dort aus bis
Mai 2005 weitergeführt. Dabei konnte nun auch verstärkt der Golf von
Aden und das Horn von Afrika überwacht werden. Vorläufig beendet
wurde der Einsatz für deutsche Seefernaufklärer durch die
Außerdienststellung der Bréguet Atlantic in der Rolle des Maritime
Patrol Aircraft (MPA) im Jahre 2005.

Nach ca. drei Jahren operativer Abstinenz deutscher MPA kam ab
Juli 2008 das von den Niederlanden übernommene und damit in
Deutschland faktisch neu eingeführte Waffensystem Lockheed P-3C
"Orion" innerhalb des 17. Deutschen Einsatzkontingents OEF Marine zum
Einsatz. Hierbei wurde eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die
Einführung der P-3C Orion in die Deutsche Marine die richtige
Entscheidung gewesen ist. In dem fünf Monate dauernden Einsatz konnte
mit nur einem Luftfahrzeug und ca. 50 Soldatin und Soldaten der
hochmodern ausgerüstete Seefernaufklärer über 70 Flüge und mehr als
400 Flugstunden zuverlässig und erfolgreich durchführen. Die
Marineflieger erfüllten damit zu 100% den gegenüber dem USCENTCOM
(siehe Schaubild) angezeigten deutschen maritimen Beitrag zur
OPERATION ENDURING FREEDOM. Internationale Akteure und insbesondere
das international verstärkte USNAVCENT in Bahrain haben den
Aufklärungsergebnissen der Deutschen MPA aufgrund der hervorragenden
Auftragserfüllung immer wieder ihre Wertschätzung entgegengebracht.
Deutschland hat sich mit diesem Beitrag seiner Marine auch im
internationalen Vergleich sehr gut behaupten können.

Nach aktuellen Risikoanalysen hat sich die Lage am Horn von Afrika
hinsichtlich des Internationalen Terrorismus nicht nachhaltig
entspannt. So besteht trotz aller Bemühungen immer noch die latente
Gefahr der Nutzung des Seegebietes selbst und von den Anrainerstaaten
ausgehend durch den internationalen Terrorismus.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2008 gelangte allerdings die
ausufernde Kriminalität in Form von Piraterie, Seeräuberei, Schmuggel
und auch Entführungen mit Geiselnahmen an Land in den Mittelpunkt des
öffentlichen Interesses.
Diesen aus anderen als terroristischen Aktivitäten begründeten
Straftaten konnte OEF allein noch nicht durchgreifend die Stirn
bieten, zudem war dies nicht Ziel der Operation. So entstand offenbar
in der Region ein einträgliches kriminelles Geschäft, in dem
Korruption sowie die Ausbeutung der Fischgründe vor Somalia durch
Dritte, das Handelsembargo gegenüber Somalia und letztlich
Aktivitäten von Warlords z.B. im somalischen Puntland als
Katalysatoren wirken konnten.

Vor allem Geiselnahmen mit Verschleppungen an Land setzen die
Staaten der Opfer zunehmend unter politischen Handlungsdruck;
Verantwortliche und eingerichtete Krisenstäbe sind dann auf der Suche
nach konkreten und pragmatischen Handlungsoptionen. In solcherart
komplexen und schwer überschaubaren Situationen erhalten
Luftfahrzeuge mit ihren Aufklärungsmöglichkeiten über See wie auch
über Land besondere Bedeutung. Die spezifischen Vorteile liegen in
der Fähigkeit offen oder verdeckt, je nach den gewählten politischen
Vorgaben, einerseits weiträumige Gebiete abzudecken und andererseits
eine schnelle Schwerpunktverlagerung durchzuführen. Dies wurde am
Beispiel der Befreiungsaktion der Segelyacht 'Carré d'As IV'
sichtbar, die mit zwei französischen Staatsangehörigen in die Hände
von Piraten fiel und vor der Küste Somalias festgehalten wurde. Die
Fähigkeiten von Seefernaufklärern können hier einen entscheidenden
Anteil am Gelingen haben und so zur politischen Handlungsfreiheit
beitragen. Auch die Entführung deutscher Staatsbürger in diesem Teil
der Welt, die schon in der Vergangenheit für große öffentliche
Diskussionen gesorgt hatte, ist jederzeit wieder möglich.

Terror und Kriminalität

Die Terrorismusbekämpfung am Horn von Afrika hat in dieser Form
nach wie vor ihre Berechtigung. Ziel war und ist unter anderem, die
zuvor angesprochenen Räume als Rückzugsgebiet und logistische Basis
für Ausbildung und Unterstützung des Internationalen Terrorismus zu
verwehren. Der deutsche Beitrag hat daran nicht zuletzt durch den
Einsatz deutscher Seefernaufklärer einen signifikanten Anteil.
Mit der aktuell zunehmenden Kriminalität hingegen wuchs der
Handlungsdruck auf die Nationen, da hier Dimensionen erreicht wurden,
die über die rein finanzielle Gefahr für Reeder oder
Privatwirtschaften der Länder hinausgingen und somit auch politische
Akteure zur Wahrung volkswirtschaftlicher Interessen in Zugzwang
brachten. Zudem lässt sich durch die hohen Erlöse gekaperter Schiffe
nicht mehr ausschließen, dass hier neben kriminellen auch
terroristisch motivierte Kräfte im Hintergrund wirken und dieses Feld
nutzen.
Die Ende 2008 auch von Deutschland mandatierte europäische Mission EU
NAVFOR Somalia (Operation "ATALANTA") stellt daher eine konsequente
Antwort auf die veränderte Sicherheitslage und Bedrohung der
Seeverbindungswege am Horn von Afrika dar. ATALANTA kann daher nicht
als eine Alternative zu OEF betrachtet werden, sondern stellt eine
Ergänzung dar. Ziel ist dabei primär der Schutz von Transporten im
Rahmen des Welternährungsprogramms sowie in abgestufter Priorität der
Schutz zunächst der europäischen und letztlich der internationalen
Schifffahrt insgesamt.
Zum Schutz ihrer Handelsinteressen engagieren sich derzeit neben den
europäischen Einheiten im Rahmen ATALANTA darüber hinaus
mannigfaltige und mehr oder weniger selbstständige Akteure wie
Russland, Malaysia, Indien und andere mehr gegen die ausufernde
Kriminalität am Horn von Afrika.
NATO-Schiffsverbände, das US-Regionalkommando AFRICOM oder eben
nationale Akteure haben eines gemeinsam: Sie verfolgen das Ziel,
Sicherheit und Stabilität für diese Region zu schaffen, um
insbesondere die Seehandelswege freizuhalten. Der Wille zum
gemeinsamen und international choreographierten Handeln wird durch
diverse Verlautbarungen zum Ausdruck gebracht und bedarf der
internationalen Abstimmung, damit effektiv und effizient gegen die
Kriminalität rund ums Horn von Afrika vorgegangen werden kann.
In diesem Prozess wird auch über die Einbindung von bzw. Abgrenzung
zur OPERATION ENDURING FREEDOM gesprochen werden müssen, damit OEF
nicht unzulässigerweise am Erfolg, gegen Kriminalität vorzugehen,
gemessen wird. Dieses schließt zumindest das deutsche Mandat - außer
in Fällen der Nothilfe - ausdrücklich aus.

Ausblick

Auch zukünftig wird durch diplomatisches und politisches Handeln
und daraus abzuleitenden Maßnahmen die Stabilisierung und Sicherung
der Region im Vordergrund stehen. Besonderes Augenmerk hat die
ungestörte Nutzung der für den Welthandel wichtigen maritimen
Handelswege rund um das Horn von Afrika, wodurch im Bereich
militärischer Handlungs-optionen dem Einsatz von See- und
Seeluftstreitkräften eine Schlüsselrolle zukommt.

Gerade das jüngst eingeführte fliegende Waffensystem der Deutschen
Marine, die P-3C Orion, erhält unter den geschilderten Umständen im
Seegebiet eine besondere Bedeutung, weil es weltweit einsetzbar,
vielfältige, abgestufte politische Handlungsoptionen bietet und damit
eine sinnvolle und wirkungsvolle Ergänzung zu anderen Einsatzmitteln
darstellt.
Zunächst ist in 2009 beabsichtigt, dass sich das
Marinefliegergeschwader 3 "Graf Zeppelin" erneut mit einem
Seefernaufklärer an der Operation Enduring Freedom beteiligt. Darüber
hinaus wird die P3C jedoch künftig aufgrund ihrer Vielseitigkeit auch
unter anderen Mandaten ihren Wert für die deutschen Streitkräfte
unter Beweis stellen können.

Autoren: Dirk Groß und Matthias Michael Potthoff

Zu den Autoren:
Fregattenkapitän Dirk Groß ist Kommandeur der Fliegenden Gruppe und
Fregattenkapitän Matthias Michael Potthoff Kommandeur der Technischen
Gruppe im Marinefliegergeschwader 3 "Graf Zeppelin". Die beiden
Offiziere waren 2008 im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM
sukzessiv in der Funktion des CTG 500.01 und Kontingentführer des 17.
DEU Einsatzkontingentes OEF Marine eingesetzt.

Im Presseportal finden Sie ab heute einen weiteren Beitrag über
den Seefernaufklärer P-3C Orion, der Anfang April nach Dschibuti
verlegen wird. Dazu gibt es einen Pressetermin am kommenden
Donnerstag, 26. März.

Weitere Informationen rund um die Marineeinsätze und das oben
genannte Thema finden Sie in unserem Internetportal www.marine.de.

Originaltext: Presse- und Informationszentrum Marine
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67428
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67428.rss2

Pressekontakt:
Presse- und Informationszentrum Marine
Oberleutnant zur See Jan Frederick Holst
Telefon: 0 47 41 - 94 - 13 31
E-Mail: pizmarine.astnordholz@marine.de


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