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Bundesinitiative: Regierung schaut Finanzberatung intensiver auf die Finger

Geschrieben am 26-03-2009

Hamburg (ots) - Die Bundesregierung hat mit dem Start der neuen
"Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" die Finanzberatung in
Deutschland ins Visier genommen. Ziel des Verbraucherministeriums
ist, im Zeichen der Finanzkrise den Kundenschutz zu stärken. Erste
Gesetzentwürfe sind in Arbeit, um neue Standards für
Beratungsleistungen durchzusetzen. Dabei orientiert sich die
Regierung beispielsweise an Vorlagen aus den Niederlanden. Dort sind
entsprechende Regelungen seit Januar 2009 wirksam. Auf Anforderungen
wie diese sind viele Kreditinstitute jedoch nicht vorbereitet.

Das Verbraucherschutzministerium fordert von den
Finanzdienstleistern bereits jetzt, Mindestanforderungen an die
Beratungsqualität sicherzustellen. Der Qualitätsaspekt bedeutet für
die Banken zugleich den Schlüssel zum langfristigen Markterfolg.
Anbieter, die über die kommenden gesetzlichen Anforderungen hinaus
frühzeitig neue Standards in der Beratungsqualität setzen, werden
sich von den Wettbewerbern positiv abheben. Eine verstärkte
Differenzierung über Qualität wird damit zum Erfolgskriterium einer
langfristigen Beziehung im Privatkundengeschäft.

Um ihr Leistungsangebot entsprechend zu verbessern, stehen die
Finanzdienstleister vor der Aufgabe, die notwendige Sensibilität für
Qualität institutsweit sicherzustellen.

Die dafür erforderlichen Schulungsmaßnahmen in der
Vertriebsqualifizierung sollten mit neuen Ansätzen in den
Zielvereinbarungen verknüpft werden. Damit wird eine wichtige
Motivationsbasis geschaffen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die
Mitarbeiter mit Hilfe von Finanzplanungstools technisch zu
unterstützen. So lässt sich beispielsweise mit Blick auf das
Zeitmanagement eine effizientere Beratungsarbeit sicherstellen.

Gleichzeitig gilt es, den Beratungsaufwand sinnvoll zu
kontrollieren. Im gehobenen Kundensegment ist eine
bedürfnisorientierte Beratung vergleichsweise einfach zu realisieren,
da dem Aufwand in der Regel ein entsprechender Ertrag gegenübersteht.
Im Mengengeschäft sind dagegen andere Strategien gefragt. Der
Kostenaufwand für die neuen Qualitätsanforderungen lässt sich
beispielsweise durch sorgfältig geplante Beratungsprozesse und den
Einsatz von Tools ausbalancieren. Darüber hinaus kommen alternative
Konzepte, wie zum Beispiel Honorarberatungen, in Betracht.

Alle Strategieansätze stehen dabei unter dem Gebot großer
Transparenz. Die Sicht der Rechtsprechung auf diesen Aspekt ist nach
der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch einmal deutlich
konkretisiert worden. Demnach müssen Banken ihre Kunden über die
eigenen Provisionen informieren, sonst droht Schadenersatz. Die
geforderte Offenheit bietet für die Institute gute Chancen, die
eigenen Provisionsmodelle auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere
die Relationen zwischen Abschluss- und Bestandsprovisionen verdienen
dabei besondere Aufmerksamkeit.

Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50272.rss2

Pressekontakt:
Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de


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