Eichhorn: Rauchverbot in Gaststätten nur durch Länder regelbar
Geschrieben am 27-03-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich ihrer Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zum Nichtraucherschutz erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens im Jahr 2007 hat der Bund den Nichtraucherschutz dort geregelt, wo er zuständig ist. Alle Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen sind seitdem rauchfrei.
Das Gesetz beinhaltet außerdem die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Konsum von Zigaretten auf 18 Jahre. Ab 1.1.2009 dürfen Zigaretten an Automaten erst an Volljährige abgegeben werden. Damit ist die Regelungskompetenz des Bundes ausgeschöpft. Die Zuständigkeit für landeseigene Einrichtungen und die Gastronomie liegt bei den Ländern.
Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, den Schutz vor Passivrauch über das Arbeitsschutzgesetz bundeseinheitlich zu regeln, geht an der Realität vorbei. Die Streichung dieses Absatzes, wie die Grünen es fordern, würde nicht in Kneipen gelten, die vom Inhaber alleine beziehungsweise von seinen Angehörigen mit geführt werden. Außerdem wären durch eine solche Regelung nur die Arbeitnehmer geschützt, nicht aber die Gäste. Für sie sind nach der Föderalismusreform die Länder über das Gaststättenrecht zuständig.
Im Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar herausgestellt, dass auch ein ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verfassungsgemäß ist. Es sei zudem gerecht, da für alle gastronomischen Einrichtungen und Kneipen dann die gleichen gesetzlichen Bestimmungen gelten würden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer daher aufgefordert, bis zum 31.12.2009 ihre Gesetze zum Rauchverbot neu zu fassen und gerecht für alle Beteiligten zu gestalten.
Diese Chance muss von den Ländern ergriffen werden, um eine einheitliche Gesetzeslage zu schaffen. Nur so kann Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen werden.
Notwendig sind klare Regelungen. Jede Ausnahmeregelung führt zu einer unübersichtlichen Rechtslage und zur Benachteiligung betroffener Gruppen.
Der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass nur mit einem absoluten Rauchverbot letztlich das vorrangige Ziel des Gesundheitsschutzes gewährleistet werden kann.
So wird die strikte italienische Regelung von 80 Prozent der Bevölkerung befürwortet und ist erfolgreich im Sinne des Gesundheitsschutzes. Bereits fünf Monate nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes ist der Verkauf von Zigaretten um 13 Prozent zurückgegangen. Es ist zu erwarten, dass sich dieser positive Trend auch in Deutschland durchsetzt, wenn konsequente Rauchverbote bundesweit eingeführt werden.
Der Bund kann nach Aussage verschiedener Ministerien diese Regelungen jedoch nicht treffen. Es liegt an den Bundesländern, ihre Bürger in allen öffentlichen Räumen zu schützen.
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