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SWR-Rundfunkrat berät Verfahren zum Drei-Stufen-Test Neuer Ausschuss tritt zu konstituierender Sitzung zusammen

Geschrieben am 27-03-2009

Mainz (ots) - Mainz. Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR)
hat sich in seiner heutigen Sitzung (Freitag, 27. März 2009) mit dem
weiteren Verfahren beim Drei-Stufen-Test befasst. Das Gremium wählte
15 Mitglieder des Rundfunkrates für den Drei-Stufen-Test-Ausschuss
und bestätigte drei Mitglieder des Verwaltungsrates für diesen
Ausschuss. Im Anschluss an die Rundfunkratssitzung trat der Ausschuss
zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Aufgabe dieses
Ausschusses ist es, die Beschlüsse des Rundfunkrates im Rahmen des
Drei-Stufen-Tests vorzubereiten und den gesamten Prozess zu steuern.
Laut dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in
Kraft tritt, müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
jedes neue oder wesentlich veränderte digitale Angebot durch den
zuständigen Rundfunkrat genehmigen lassen. Die Gremien richten sich
bei der Prüfung nach dem sogenannten Drei-Stufen-Test. Hierfür müssen
die Rundfunkanstalten darlegen, inwieweit ein neues Angebot den
demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der
Gesellschaft entspricht, inwieweit es in qualitativer Hinsicht zum
publizistischen Wettbewerb beiträgt, und welcher finanzielle Aufwand
für das Angebot erforderlich ist.

Für die ARD-Gemeinschaftsangebote hatte die ARD-Hauptversammlung
bereits am 25. November 2008 ein Verfahren zur Genehmigung von neuen
oder veränderten Angeboten von Telemedien beschlossen. Dieses
ARD-Genehmigungsverfahren muss nun vom SWR in eigenes Anstaltsrecht
überführt werden. Darüber hinaus beschloss der Rundfunkrat das
Genehmigungsverfahren für neue oder veränderte Telemedien des SWR und
für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme.

Der Vorsitzende des Rundfunkrats Harald Augter betonte, dass die
Arbeit des Rundfunkrates in den beiden nächsten zwei Jahren (Die
Verfahren zur Überführung des Telemedienbestandes müssen spätestens
bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein) ganz wesentlich durch die
neue Aufgabe geprägt sein werde. Augter: "Die Durchführung dieses
Verfahrens ist eine rundfunkhistorische Bewährungsprobe für das
System der pluralistischen Kontrolle des Rundfunks. Auf dem Spiel
steht die Glaubwürdigkeit der systeminternen Kontrolle des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Erstmals in der Geschichte des
Rundfunks werden die Aufsichtsorgane verpflichtet, nach außen und
Dritten gegenüber tätig zu werden. Was bisher im Ermessen der Gremien
lag, wird nunmehr zu einer gesetzlichen Aufgabe. Darin liegt eine
wesentliche Erweiterung von Funktion und Arbeitsfeld der
Aufsichtsorgane." Augter ergänzte, dass dies auch Auswirkungen auf
die Struktur und die Organisation der Gremien habe. Hierzu stimmte
der SWR-Rundfunkrat zu, für die Vorbereitungsphase des
Drei-Stufen-Tests zwei externe Berater bei Bedarf bis zur nächsten
Sitzung des Rundfunkrats am 3. Juli 2009 in Baden-Baden zu
beauftragen. Dann soll die weitere Vorgehensweise bei der personellen
Unterstützung beraten werden. SWR-Intendant Peter Boudgoust hatte
bereits im Dezember 2008 zugesagt, dass die SWR-Gremien zur
Bewältigung des Prüfverfahrens finanziell und personell unterstützt
würden.

Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel.: 07221/929-2785, E-Mail:
wolfgang.utz@swr.de

Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7169.rss2


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