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Pressekodex ergänzt Presserat konkretisiert Regeln für Börsenberichterstattung

Geschrieben am 03-03-2006

Bonn (ots) - Das Plenum des Deutschen Presserats hat in seiner
Sitzung am 2. März 2006 den Pressekodex um eine spezielle Richtlinie
zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung erweitert.

Diese Richtlinie, die den Trennungsgrundsatz nach Ziffer 7 des
Kodex präzisiert, lautet:

Richtlinie 7.4 - Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung

Journalisten und Verleger, die Informationen im Rahmen ihrer
Berufsausübung recherchieren oder erhalten, nutzen diese
Informationen vor ihrer Veröffentlichung ausschließlich für
publizistische Zwecke und nicht zum eigenen persönlichen Vorteil oder
zum persönlichen Vorteil anderer.

Journalisten und Verleger dürfen keine Berichte über Wertpapiere
und/oder deren Emittenten in der Absicht veröffentlichen, durch die
Kursentwicklung des entsprechenden Wertpapieres sich, ihre
Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen zu bereichern.
Sie sollen weder direkt noch durch Bevollmächtigte Wertpapiere kaufen
bzw. verkaufen, über die sie zumindest in den vorigen zwei Wochen
etwas veröffentlicht haben oder in den nächsten zwei Wochen eine
Veröffentlichung planen.

Um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen, treffen
Journalisten und Verleger die erforderlichen Maßnahmen.
Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von
Finanzanalysen sind in geeigneter Weise offenzulegen.

Der Presserat reagiert damit auf eine Novellierung des
Wertpapierhandelsgesetzes. Die Regelungen dieses Gesetzes, soweit sie
die Erstellung und Veröffentlichung von Finanzanalysen behandeln,
werden nun für Journalisten durch die freiwillige Selbstregulierung
beim Deutschen Presserat ersetzt. "Damit konnte die drohende
gesetzliche Reglementierung der journalistischen Arbeit verhindert
werden", so der Sprecher des Presserats, Fried von Bismarck. Die
gefundene Regelung stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen den
Interessen der Anleger und der verfassungsrechtlich verankerten
Pressefreiheit dar.

Nähere Erläuterungen zu der neuen Richtlinie geben darüber hinaus
ausführliche "Journalistische Verhaltensgrundsätze und Empfehlungen
des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und
Finanzmarktberichterstattung". Diese werden vom Deutschen Presserat
in einem Pressegespräch voraussichtlich am 24. März 2006 in Frankfurt
zusammen mit der Parlamentarischen Staatssekretärin beim
Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks (angefragt),
der Öffentlichkeit vorgestellt.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=14918
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Deutscher Presserat
Dr. Wibke Rosenhayn
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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