Pressekodex ergänzt Presserat konkretisiert Regeln für Börsenberichterstattung
Geschrieben am 03-03-2006 |
Bonn (ots) - Das Plenum des Deutschen Presserats hat in seiner Sitzung am 2. März 2006 den Pressekodex um eine spezielle Richtlinie zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung erweitert.
Diese Richtlinie, die den Trennungsgrundsatz nach Ziffer 7 des Kodex präzisiert, lautet:
Richtlinie 7.4 - Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung
Journalisten und Verleger, die Informationen im Rahmen ihrer Berufsausübung recherchieren oder erhalten, nutzen diese Informationen vor ihrer Veröffentlichung ausschließlich für publizistische Zwecke und nicht zum eigenen persönlichen Vorteil oder zum persönlichen Vorteil anderer.
Journalisten und Verleger dürfen keine Berichte über Wertpapiere und/oder deren Emittenten in der Absicht veröffentlichen, durch die Kursentwicklung des entsprechenden Wertpapieres sich, ihre Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen zu bereichern. Sie sollen weder direkt noch durch Bevollmächtigte Wertpapiere kaufen bzw. verkaufen, über die sie zumindest in den vorigen zwei Wochen etwas veröffentlicht haben oder in den nächsten zwei Wochen eine Veröffentlichung planen.
Um die Einhaltung dieser Regelungen sicherzustellen, treffen Journalisten und Verleger die erforderlichen Maßnahmen. Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Finanzanalysen sind in geeigneter Weise offenzulegen.
Der Presserat reagiert damit auf eine Novellierung des Wertpapierhandelsgesetzes. Die Regelungen dieses Gesetzes, soweit sie die Erstellung und Veröffentlichung von Finanzanalysen behandeln, werden nun für Journalisten durch die freiwillige Selbstregulierung beim Deutschen Presserat ersetzt. "Damit konnte die drohende gesetzliche Reglementierung der journalistischen Arbeit verhindert werden", so der Sprecher des Presserats, Fried von Bismarck. Die gefundene Regelung stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anleger und der verfassungsrechtlich verankerten Pressefreiheit dar.
Nähere Erläuterungen zu der neuen Richtlinie geben darüber hinaus ausführliche "Journalistische Verhaltensgrundsätze und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung". Diese werden vom Deutschen Presserat in einem Pressegespräch voraussichtlich am 24. März 2006 in Frankfurt zusammen mit der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks (angefragt), der Öffentlichkeit vorgestellt.
Originaltext: Deutscher Presserat Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=14918 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_14918.rss2
Deutscher Presserat Dr. Wibke Rosenhayn Tel.: 0228 - 985720 Fax: 0228 - 98572 - 99 E-Mail: info@presserat.de
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