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Krings: Klagebegehren des Landtags wegen Schuldenbremse ist unhaltbar

Geschrieben am 27-03-2009

Berlin (ots) - Zum gestrigen Beschluss des Landtages
Schleswig-Holstein, eine Verfassungsklage gegen die Einführung einer
Schuldenbremse in das Grundgesetz vorzubereiten, erklärt der
Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:

Schon heute kann der Bund mit Zustimmung des Bundesrats in die
Haushaltsautonomie der Länder eingreifen. Allerdings hat er bislang
keinen Gebrauch davon gemacht. Die Überlegungen des Landtages gegen
die Einführung einer Schuldenbremse im Grundgesetz, die die Länder
verpflichten soll, ab 2019 grundsätzlich keine Schulden mehr
aufnehmen zu können, sind daher nicht überzeugend. Zur Abwehr der
Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sieht der aktuelle
Art. 109 Absatz 4 GG vor, dass der Bund die Konditionen der
Kreditaufnahme für die Länder vorgeben kann. Diese Regelung steht nun
seit 40 Jahre im Grundgesetz und ist bislang von den Landtagen nicht
angegriffen worden.

Es ist auffällig, dass sich die Vertreter der Landtage in der
Föderalismuskommission II in Sachen Haushaltsautonomie
widersprüchlich verhalten haben. Wollen sie nun für mehr Autonomie
bei der Kreditaufnahme verfassungsrechtlich streiten, hielten sie
sich bei Forderungen nach mehr Steuerautonomie für die Länder, wie
dies zum Beispiel Bayern und NRW forderten, im Hintergrund.

Eine Haushaltsautonomie, die sich darauf beschränkt, mehr Schulden
machen zu können, ist aber weder konsequent noch bürgerfreundlich
oder gar generationengerecht. Bezeichnend ist auch, dass sich
besonders die finanzschwachen Länder, die sich am vehementesten gegen
die Übertragung von Kompetenzen im Steuerrecht wenden, nun auch am
ehesten gegen die Schuldenbremse vorgehen wollen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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